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06. April 2016
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Vernehmlassung zum Bundesgesetz über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen

Der Regierungsrat des Kantons Bern unterstützt den Entwurf des Bundesgesetzes über die steuerliche Behandlung finanzieller Sanktionen. Mit dem Gesetz will der Bund eine Motion von Ständerat Werner Luginbühl umsetzen. Diese verlangt eine klare gesetzliche Grundlage, damit Unternehmen Bussen und Bestechungsgelder an Private nicht von den Steuern abziehen können. Darüber hinaus sieht die Vorlage vor, dass inskünftig Prozesskosten in Strafverfahren steuerlich nicht zum Abzug zugelassen werden. Gleiches soll auch für weitere Aufwendungen gelten, die mit Straftaten zusammenhängen.

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