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19. September 2013
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Gleichbehandlung von Restaurants und Take-Away-Betrieben

Der Regierungsrat begrüsst aus volkswirtschaftlicher Sicht die möglichst rechtsgleiche Behandlung des traditionellen Gastgewerbes und der Take-Away-Betriebe. Eine einheitliche Anwendung der Mehrwertsteuer ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Das hält der Regierungsrat fest in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund  zur Initiative und zum indirekten Gegenentwurf «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!», wobei sich der Regierungsrat für den Gegenentwurf ausspricht.

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