Der Regierungsrat begrüsst aus volkswirtschaftlicher Sicht die möglichst rechtsgleiche Behandlung des traditionellen Gastgewerbes und der Take-Away-Betriebe. Eine einheitliche Anwendung der Mehrwertsteuer ist deshalb ein wichtiges Anliegen. Das hält der Regierungsrat fest in seiner Vernehmlassungsantwort an den Bund zur Initiative und zum indirekten Gegenentwurf «Schluss mit der MWST-Diskriminierung des Gastgewerbes!», wobei sich der Regierungsrat für den Gegenentwurf ausspricht.