Die Dauer zwischen der Abgabe der Steuererklärung und der definitiven Veranlagung konnte im letzten Jahr planmässig verkürzt werden. Für das Steuerjahr 2003 (Abgabe der Steuererklärung im März 2004) kann nun die angestrebte Verarbeitungszeit erreicht werden. Das bedeutet, dass Ende Februar 2005 rund 95 Prozent der natürlichen Personen mit unselbständiger Erwerbstätigkeit definitiv veranlagt sein werden.
Die provisorische Abrechnung ist vor allem für die Rückerstattung der Verrechnungssteuer notwendig. Sie stützt sich auf die eigenen Angaben in der Steuererklärung (Selbstdeklaration) und kann sich durch die späteren Veranlagungskorrekturen noch verändern.
Mit der provisorischen Abrechnung soll sichergestellt werden, dass Verrechnungssteuerguthaben des Vorjahres rechtzeitig ausbezahlt werden können, um die Ratenrechnungen des laufenden Jahres bezahlen zu können. Die Anzahl der provisorischen Abrechnungen wird daher reduziert. Der bisher monatliche Versand wird nun neu besser auf die Ratentermine abgestimmt. Künftig wird die provisorische Abrechnung noch viermal jährlich auf die drei Ratentermine hin (Juni, September und Dezember) und im Februar des nachfolgenden Jahres versandt.
Neu erfolgt die allfällige Nachfakturierung (Differenz zwischen dem einbezahlten Steuerbetrag und der Steuererklärung) erst in der Schlussabrechnung.
Auskünfte erteilen:
- Maya Weber, Kommunikationsverantwortliche der Steuerverwaltung, Finanzdirektion, Tel. 031 633 55 94
- Markus Langenegger, stv. Steuerverwalter des Kantons Bern, Finanzdirektion Tel. 031 633 43 58