Die Redaktion des «SonntagsBlick» hat bei der kantonalen Steuerverwaltung keine konkrete Anfrage zum Fall Bernie Ecclestone gestellt. Zu einer solchen hätte sich die Steuerverwaltung aufgrund des Steuergeheimnisses auch nicht geäussert, da Behörden keine öffentlichen Aussagen zur Veranlagung einzelner Personen machen dürfen. Die Behörden des Kantons Bern werden sich zur Veranlagung von Bernie Ecclestone deshalb nicht äussern. Vielmehr hatte die Redaktion des «SonntagsBlick» von der Steuerverwaltung des Kantons Bern in sehr allgemeiner Form Auskünfte zur Pauschalbesteuerung erbeten. Die Steuerverwaltung hat auf diese Anfrage mitgeteilt, dass bei der Besteuerung nach dem Aufwand der massgebliche Lebensaufwand im Voraus ermittelt werde. Das sei in der Regel unproblematisch, da der Lebensaufwand meistens keinen grossen Veränderungen unterworfen ist und deshalb im Voraus abgeschätzt werden kann.
Um allfälligen Missverständnissen vorzubeugen, sollen an dieser Stelle verschiedene Punkte klargestellt werden:
- Der Lebensaufwand von pauschalbesteuerten Personen wird im Voraus geschätzt und bleibt typischerweise mehr oder weniger unverändert. Veränderungen müssen gemeldet werden oder werden von der Steuerverwaltung bei Kontrollen festgestellt. Relevante Veränderungen werden bei der Bemessung des steuerbaren Lebensaufwandes berücksichtigt.
- Auch Personen, die nach Aufwand besteuert werden, reichen jedes Jahr im Nachhinein eine Steuererklärung ein. Die Steuererklärung enthält u.a. die für die sogenannte Kontrollrechnung relevanten Angaben. Bei dieser Gelegenheit sind auch allfällige Veränderungen im Lebensaufwand bekannt zu geben.
- Ob Bussen zum massgeblichen Lebensaufwand zählen, ist eine Frage, die von der Steuerverwaltung im konkreten Veranlagungsfall geklärt werden muss.
- Veranlagungen für das Steuerjahr 2014 erfolgen auch bei den pauschalbesteuerten Personen erst im Verlaufe des Kalenderjahres 2015.
- Zudem: Aus einem steuerbaren Einkommen von 95 Millionen Franken resultieren in der Gemeinde Saanen Steuern von rund 38 Millionen Franken (Kantons- und Gemeindesteuern, direkte Bundessteuer), und nicht wie vom «SonntagsBlick» angeführt rund 63 Millionen Franken.
Die Finanzdirektion des Kantons Bern bedauert das oben beschriebene Vorgehen der Redaktion des «SonntagsBlick» und den damit verbundenen Umstand, dass daraus geschlossen werden kann, der Kanton Bern komme seiner Veranlagungspflicht gegenüber Bernie Ecclestone nicht nach.
Aufgrund des Steuergeheimnisses werden zu diesem Fall keine weiteren Auskünfte erteilt.