Frist als Privatperson verlängern
Als Privatperson (natürliche Person) müssen Sie die Fristverlängerung für Ihre Steuererklärung, in der Sie Ihr Einkommen und Vermögen versteuern, vor Ablauf der Einreichefrist beantragen. Sie können dies online, telefonisch oder schriftlich veranlassen.
Welche Einreichefristen gelten?
Ausführliche Informationen: Wegleitung Einreichefrist Link öffnet in einem neuen Fenster.
Frist online verlängern
- Melden Sie sich unter Login Link öffnet in einem neuen Fenster. an.
- Sind Sie noch nicht für BE-Login registriert? Zum Anmelden benötigen Sie ZPV-Nr., Fall-Nr., ID-Code (Sie finden diese Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung) sowie einmalig Ihre AHV-Nummer und eine E-Mail-Adresse. Nach erfolgreicher Registrierung auf BE-Login benötigen Sie künftig nur noch Ihre E-Mail-Adresse, das von Ihnen definierte Passwort sowie den Freischaltcode, den Sie entweder via SMS erhalten oder auf Ihrer Codekarte finden (Zwei-Faktor-Authentifizierung).
- Klicken Sie auf «Fristverlängerung erfassen» und wählen Sie die gewünschte Frist aus.
- Bestätigen Sie den Antrag mit Klick auf den entsprechenden Button.
- Drucken Sie die Bestätigung aus und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post zugestellt.
Sie können Fristverlängerungen für mehrere steuerpflichtige Personen beantragen. Dafür benötigen Sie die ZPV-Nr. und die Fall-Nr. Diese Angaben finden Sie im Brief zur Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen.
Ab 1. Januar 2021 gelten neue Fristen und Gebühren:
Privatpersonen / Selbstständig Erwerbstätige / Landwirte
Vorgang | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
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Fristverlängerung bis 15. Juli | gebührenfrei | CHF 20 |
Fristverlängerung bis 15. September | CHF 20 | CHF 40 |
Fristverlängerung bis 15. November | CHF 40 | CHF 60 |
Fristverlängerung für virtuelle Steuersubjekte* | gebührenfrei | gebührenfrei |
* Personengesellschaften, Erbengemeinschaften und Miteigentümergemeinschaften usw.
Nachträgliche ordentliche Veranlagung / Unterjährige Steuerpflicht (Wegzug ins Ausland, Todesfall)
Vorgang | Online | Schriftlich (E-Mail, Brief) Telefon, Schalter |
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Fristverlängerung bis 4 Monate nach Einreichefrist | gebührenfrei | CHF 20 |
Fristverlängerung bis 6 Monate nach Einreichefrist | CHF 20 | CHF 40 |
Fristverlängerung bis 8 Monate nach Einreichefrist | CHF 40 | CHF 60 |
Hinweis
Die Gebühr wird in der Schlussabrechnung fakturiert. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.
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Gebührenregelung bis 31.12.2020 Link öffnet in einem neuen Fenster. (PDF, 109 KB, 1 Seite)
Weitere Informationen
Kontakt
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Postfach
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