Heirat, eingetragene Partnerschaft und Konkubinat
Was hat eine Heirat oder eine eingetragene Partnerschaft für steuerliche Konsequenzen?
Das Einkommen und Vermögen von Ehegatten oder eingetragenen Partnern und Partnerinnen ist in einer gemeinsamen Steuererklärung zu deklarieren. Bei Heirat ist für das ganze Jahr eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen. Für das Steuerjahr gilt der Zivilstand am Stichtag des 31. Dezembers.
Ist ein gelegentlicher Nebenerwerb der Ehegattin/des Ehegatten oder der eingetragenen Partnerin bzw. des eingetragenen Partners steuerpflichtig?
Ja. Grundsätzlich sind sämtliche Einkünfte steuerbar.
Ich bin zu meinem Lebenspartner gezogen, müssen wir nun eine gemeinsame Steuererklärung ausfüllen?
Nein. Im Konkubinat lebende Personen werden weiterhin als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten also jeweils getrennte Steuererklärungen. Etwas anderes gilt nur bei der eingetragenen Partnerschaft gleichgeschlechtlicher Paare (Partnerschaftsgesetz).
Ich lebe mit meiner Partnerin in eingetragener Partnerschaft. Was bedeutet das steuerlich?
Die Voraussetzungen und Wirkungen der eingetragenen Partnerschaft entsprechen weitgehend jenen der Ehegatten. Das gilt auch im Steuerrecht. Personen in eingetragener Partnerschaft füllen eine gemeinsame Steuererklärung aus. Einkommen und Vermögen werden zusammengerechnet. Es kommen die Abzüge und Tarife für verheiratete Personen zur Anwendung.
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