Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Grundstückgewinn versteuern

Sie müssen die Steuererklärung für Grundstückgewinn innert 30 Tagen nach deren Erhalt einreichen bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Grundstückgewinnsteuer, Postfach, 3001 Bern.

Wollen Sie wertvermehrende Abzüge geltend machen, sind diese zu belegen. Erstellen Sie dazu eine Liste sämtlicher Abzüge und ordnen Sie die Belege z. B. nach Datum der jeweiligen (Handwerker-)Rechnungen. Die von Ihnen erstellte Liste ist zusammen mit den geordneten Belegen und der Steuererklärung für Grundstückgewinn beim Bereich Grundstückgewinnsteuer einzureichen.

Hinweis

Bewahren Sie Ihre Belege (Handwerkerrechnungen usw.) während der ganzen Besitzesdauer Ihrer Liegenschaft auf, damit Sie bei der Veräusserung der betreffenden Liegenschaft die Belege zur Hand haben. Grundsätzlich können nur Aufwendungen in Abzug gebracht werden, welche Sie belegen können.

Links und Downloads

  • Grundstückgewinn - Wegleitung zum Ausfüllen der Steuererklärung

  • Merkblätter Grundstückgewinnsteuer

  • Formulare Grundstückgewinnsteuer

  • Berechnung Grundstückgewinnsteuer

Seite teilen