Wenn Sie ein Guthaben gegenüber der Steuerverwaltung haben, werden Sie vorgängig mittels Brief oder Abrechnung darüber informiert. Das Guthaben wird innert 30 Tagen auf ein von Ihnen gewünschtes Bank- oder Postkonto überwiesen. Die erfassten Kontoangaben sind auf der Abrechnung aufgedruckt.
Teilen Sie uns bitte Kontoänderungen unverzüglich mit. Sind Sie im BE-Login für den Bereich Steuern registriert? Dann können Sie Ihre Kontodaten nach dem Login selber anpassen.