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Steuerrückerstattung erhalten

Wenn Sie ein Guthaben gegenüber der Steuerverwaltung haben, werden Sie vorgängig mittels Brief oder Abrechnung darüber informiert. Das Guthaben wird innert 30 Tagen auf ein von Ihnen gewünschtes Bank- oder Postkonto überwiesen. Die erfassten Kontoangaben sind auf der Abrechnung aufgedruckt.

Teilen Sie uns bitte Kontoänderungen unverzüglich mit. Sind Sie im BE-Login für den Bereich Steuern registriert? Dann können Sie Ihre Kontodaten nach dem Login selber anpassen.

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