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23. Mai 2008
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Steuerbefreiung des Feuerwehrsolds: Obergrenze von 5’000 Franken als Übergangsregelung für 2007

aid. Für das Jahr 2007 wird der Sold der freiwilligen Feuerwehr generell für maximal 50 Einsätze oder bis zu 2'500 Franken steuerbefreit. In den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden gilt eine Limite von 100 Einsätzen und maximal 5'000 Franken. Diese Übergangsregelung hat die Steuerverwaltung getroffen, bis die Motion Kneubühler auf kantonaler und die Motion Banga auf nationaler Ebene zur Besteuerung des Feuerwehrsolds umgesetzt resp. behandelt wurden und eine definitive Lösung besteht.

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern hat die Gemeinden heuteüber dieÜbergangsregelung für die Besteuerung des Solds aus der Arbeit in der freiwilligen Feuerwehr informiert. Sie weicht von der Besteuerung der Leistungen für den Militär- und Zivilschutz ab. Hier werden pro Tag Soldzahlungen zwischen 5 Franken (Soldat) und 30 Franken (Korpskommandant) bezahlt sowie zusätzlich die Leistungen der Erwerbsersatzversicherung.
Gründe für die höheren Ansätze bei der Feuerwehr sind die schlechte Planbarkeit ihrer Einsätze, das mit Feuerwehrarbeit verbundene höhere gesundheitliche Risiko und die grössere Freiwilligkeit der Leistungen. Unter Berücksichtigung dieser Punkte scheint es gerechtfertigt, Entschädigungen bis zu 50 Franken pro Einsatz oderÜbung als Sold zu anzuerkennen. Vorerst für das Jahr 2007 gelten somit beim Feuerwehrsold neu 50 Einsätze oder 2'500 Franken als steuerfreie Soldzahlungen. Gemäss Umfrage der Steuerverwaltung bezogen im Hochwasserjahr 2007über 99 Prozent der rund 19'000 Angehörigen der freiwilligen Feuerwehrkorps des Kantons Bern weniger als 2’500 Franken Sold. 
Zudem anerkennt die Steuerverwaltung Soldzahlungen von mehr als 2'500 Franken, d.h. mehr als 50 Einsätze pro Jahr als steuerfrei, wenn die Angehörigen der Feuerwehr diese Einsätze oderÜbungen nachweisen und die Gemeinde sie bestätigen. Die Obergrenze für steuerfreie Soldzahlungen beträgt aber in jedem Fall 100Übungen/Einsätze jährlich bzw. maximal 5'000 Franken. Gemeinden, die im Jahr 2007 vom Hochwasser betroffen waren, müssen diese Bestätigung nicht mehr ausstellen. Die Steuerverwaltung des Kantons Bern akzeptiert in diesen Fällen die 100Übungen bzw. Einsätze, so dass bei Feuerwehrleuten aus den betroffenen Gemeinden automatisch die steuerfreie Obergrenze von 5'000 Franken zum Tragen kommt. Funktionsentschädigungen für Feuerwehrdienste, Pikettdienste und weitere pauschale Entschädigungen sind analog der Regelung bei der AHV immer zu versteuern.
Die Steuerverwaltung des Kantons Bern steht im Kontakt mit der Eidg. Steuerverwaltung, welche momentan die Rechtsetzung für die Umsetzung der Motion Banga auf Bundesebene erarbeitet. Die anvisierte Lösung liefert wichtige Impulse für die definitive Ausgestaltung der steuerlichen Behandlung des Feuerwehrsoldes im Kanton Bern. Sobald die von der Eidg. Steuerverwaltung vorgeschlagene Lösung bekannt ist, wird ein externes und ein kantonsinternes Vernehmlassungsverfahren durchgeführt. Es ist geplant, die neue Rechtsgrundlage per 1. Januar 2009 definitiv einzuführen. Die neue Regelung gälte dann auch für das Steuerjahr 2008.

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