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18. Oktober 2021
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Beiträge an die Säule 3a

Alle Erwerbstätigen haben die Möglichkeit, einen bestimmten Betrag pro Jahr auf das Vorsorgekonto 3a bei ihrer Bankstiftung oder ihrer Versicherung einzubezahlen. Dieser Betrag kann in der Steuererklärung als Abzug vom steuerbaren Einkommen erfasst werden. Man unterscheidet zwischen Personen, die Beiträge an eine Pensionskasse (2. Säule) bezahlen, und Personen, die keiner Pensionskasse angehören.

Der Maximalbetrag 2021 an die Säule 3a beträgt 6’883 Franken für steuerpflichtige Personen mit Beiträgen an die 2. Säule. Für steuerpflichtige Personen ohne 2. Säule beträgt er maximal 20 Prozent des jährlichen Erwerbseinkommens, höchstens 34'416 Franken. 

Der jährliche Beitrag muss bis zum Ende des betreffenden Jahres auf dem Vorsorgekonto verbucht sein. Daher wichtig: Festtage nicht vergessen und Einzahlungen frühzeitig vornehmen.

www.be.ch/taxinfo

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