Zurzeit verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern über 590’000 Rechnungen für die dritte Rate 2021 der Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde) über insgesamt mehr als 2 Milliarden Franken. Die Rechnung ist bis 20. Dezember zahlbar.
Bei späterer Zahlung wird ein Verzugszins von 3 Prozent berechnet. Die bezahlten Beträge der ersten und zweiten Rate sind berücksichtigt, ebenfalls Vorauszahlungen, die bis am 22. Oktober 2021 bei der Steuerverwaltung eingegangen sind. Spätere Zahlungen werden in der Schlussabrechnung aufgeführt.