
QR-Rechnung
Der Zahlungsverkehr in der Schweiz wird vereinheitlicht. Seit 30. September 2022 können keine Zahlungen mehr verarbeitet werden, die auf den alten Einzahlungsscheinen basieren.
Bitte beachten Sie, dass Daueraufträge, die Sie mit dem alten Einzahlungsschein erstellt haben, von Ihrem Zahlungsinstitut seit Ende September nicht mehr ausgeführt werden. Solche Daueraufträge müssen Sie mit der QR-Rechnung neu erfassen. Bei Fragen wenden Sie sich direkt an Ihre Bank.
Benötigen Sie QR-Rechnungen für Ihre Einzahlungen?