
Die Umstellung des Anmeldeverfahrens für die über BE-Login aufgerufenen E-Services ist seit Dezember 2024 möglich. Bislang hatten die Nutzerinnen und Nutzer die Möglichkeit, die Umstellung zu einem späteren Zeitpunkt durchzuführen. Ab jetzt ist die Nutzung des Anmeldeverfahrens AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, für natürliche Personen (Privatpersonen) verpflichtend.
Auf die Mitarbeiter-Logins hat die Umstellung keinen Einfluss. So können beispielsweise Privatpersonen, die BE-Login im Zusammenhang mit den Steuern auch für berufliche Zwecke (z. B. als Treuhänder/-in oder Vertreter/-in) nutzen, dies nach der Umstellung auf AGOV weiterhin tun. Das Angebot bleibt unverändert. Die Umstellung für Organisationen (juristische Personen) ist im zweiten Halbjahr 2025 vorgesehen.
Rund die Hälfte der rund 600'000 BE-Login-Nutzenden hat die Umstellung auf das Anmeldeverfahren AGOV bisher vorgenommen.
AGOV-Registrierung – so gehts
Bei der Anmeldung für einen E-Service (TaxMe-Online, eBau etc.) oder über den Direkteinstieg unter www.be.ch/belogin wird der Registrierungsprozess automatisch gestartet. Für die Registrierung ist ein Smartphone oder ein physischer Sicherheitsschlüssel, wie zum Beispiel ein Security Key oder FIDO-Token, notwendig. Wer künftig die Steuererklärung und das Steuerdossier mit TaxMe-Online aufrufen will, benötigt für die Registrierung bei AGOV die AHV-Nummer als weiteres Registrierungsmerkmal. Wer die Registrierung abgeschlossen hat, kann sich künftig direkt mit dem AGOV-Login durch Scannen des QR-Codes mit der «AGOV access»-App oder mit dem physischen Sicherheitsschlüssel bei den E-Services des Kantons Bern anmelden.
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Was ist AGOV?
AGOV ist das Behörden-Login der Schweiz und kann zum Anmelden bei verschiedenen Onlineangeboten von Bund, Kantonen oder Gemeinden verwendet werden. Das neue Anmeldeverfahren ist einfach, sicher und kommt ohne Passwort aus. Die Authentifizierung erfolgt entweder über die «AGOV access»-App auf dem Smartphone oder über einen physischen Sicherheitsschlüssel.