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07. August 2023
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Zweite Steuerrate 2023 ist unterwegs

Zurzeit verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern über 570 000 Rechnungen an die steuerpflichtigen natürlichen Personen von Gadmen am Sustenpass bis nach La Ferrière im Berner Jura. Privatpersonen wie selbstständig Erwerbstätige, Arbeitnehmende, Rentnerinnen und Rentner, Studierende sowie Landwirtinnen und Landwirte erhalten die zweite Rate der Einkommens- und Vermögenssteuern (Kanton und Gemeinde). Die Gesamtforderung beträgt mehr als 2,3 Milliarden Franken. Für alle Empfängerinnen und Empfänger gilt: Die Rechnung ist bis am 19. September 2023 zahlbar. Wer die Rechnung nicht vollständig oder später begleicht, zahlt einen Verzugszins von drei Prozent. Allfällige Vorauszahlungen, die bis zum 28. Juli 2023 bei der Steuerverwaltung eingegangen sind, werden mit der zweiten Rate verrechnet. Sie sind beim in Rechnung gestellten Betrag bereits berücksichtigt.

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