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Frist für Personengesellschaften, Erben-/Miteigentümergemeinschaften verlängern

Die Einreichefrist für die Abgabe der Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte (Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften, sowie Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften) ist auf dem Brief zur Steuererklärung vermerkt.

Können Sie den Termin zum Einreichen der Steuererklärung nicht einhalten? Beantragen Sie rechtzeitig eine Fristverlängerung. Sie können diese online, telefonisch oder schriftlich verlängern.

Wegleitung: Einreichefrist

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