Sie können eine erste Fristverlängerung von 30 Tagen per E-Mail, telefonisch (+41 31 633 60 18) oder per Post beantragen (Adresse: Steuerverwaltung des Kantons Bern, Grundstückgewinnsteuer, Postfach, 3001 Bern).
Per Post eingereichte Gesuche werden per Post beantwortet und sind gebührenpflichtig. Per E-Mail oder telefonisch eingereichte Gesuche sind gebührenfrei.
Weitere Fristverlängerungen
Weitere Fristverlängerungsgesuche können Sie nur schriftlich (E-Mail oder Post) einreichen. Die Gesuche werden per Post beantwortet und sind gebührenpflichtig.