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Steuererleichterung

Der bernische Regierungsrat kann neu gegründeten und angesiedelten Unternehmen sowie bestehenden Unternehmen mit Ausbauprojekten, die von grosser volkswirtschaftlicher Bedeutung für den Kanton Bern sind, für höchstens 10 Jahre Steuererleichterungen gewähren.

Betriebliche Voraussetzung

  • Eine Wachstumsstrategie, im Idealfall verbunden mit einem innovativen oder exportorientierten Projekt
  • Die Gesamtfinanzierung und die längerfristige Tragbarkeit sind gewährleistet
  • Erhalt oder Schaffung von Arbeitsplätzen
  • Nachhaltige Unternehmensentwicklung

Projektbezogene Voraussetzungen

  • Neuheit der Unternehmensleistung (Markt, Produkt, Produktion usw.)
  • Nationale oder internationale Zielmärkte, keine Wettbewerbsverzerrungen im Kanton Bern
  • Volkswirtschaftliche Bedeutung für den Kanton Bern
  • Geplante Investitionen wie in Anlagen (Büro, EDV, Maschinen, Einrichtungen, Werkzeuge), in Forschung und Entwicklung, in Startkosten, in Marketingaktivitäten (z.B. für die Erschliessung internationaler Absatzmärkte) sowie in Immobilien (z.B. für einen Neubau zwecks Realisierung eines innovativen exportorientierten Projekts).

Hinweis

Gesuche um Steuererleichterungen sind zu richten an
Standortförderung Kanton Bern

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