Reichen Sie die Steuererklärung für Grundstückgewinn innert 30 Tagen nach deren Erhalt ein bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern, Grundstückgewinnsteuer, Postfach, 3001 Bern.
Wollen Sie wertvermehrende Abzüge geltend machen, legen Sie diese bei. Erstellen Sie dazu eine Liste sämtlicher Abzüge und ordnen Sie die Belege z. B. nach Datum der jeweiligen (Handwerker-)Rechnungen. Die von Ihnen erstellte Liste ist zusammen mit den geordneten Belegen und der Steuererklärung für Grundstückgewinn beim Bereich Grundstückgewinnsteuer einzureichen.
Hinweis
Bewahren Sie Ihre Belege (Handwerkerrechnungen usw.) während der ganzen Besitzesdauer Ihrer Liegenschaft auf, damit Sie bei der Veräusserung der betreffenden Liegenschaft die Belege zur Hand haben. Grundsätzlich können nur Aufwendungen in Abzug gebracht werden, welche Sie belegen können.