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Steuererklärung für nachträgliche ordentliche Veranlagung (NOV)

Sie sind im Kanton Bern quellenbesteuert, erhalten jedoch nun von der Steuerverwaltung eine Steuererklärung zum Ausfüllen.

Unter bestimmten Voraussetzungen werden Sie als quellenbesteuerte Person (qsP) vorübergehend oder auf Dauer sogenannt «nachträglich ordentlich veranlagt». Das heisst: Sie müssen wie die übrigen steuerpflichtigen natürlichen Personen im Kanton Bern eine Steuererklärung ausfüllen. In Ihrer Steuererklärung deklarieren Sie sämtliche weltweiten Einkünfte und Vermögen.

Wichtig: Sie bleiben weiterhin an der Quelle besteuert. Die abgezogenen Quellensteuern werden später mit der Steuerschuld in der Schlussabrechnung verrechnet.

Sie können Ihre Steuererklärung entweder mit TaxMe-Online mit BE-Login ausfüllen oder auf Papier. Verwenden Sie bei Fragen die Wegleitung des Steuerjahres, für das Sie die Steuererklärung ausfüllen.
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Links und Downloads

  • Steuererklärung ausfüllen für Privatpersonen

  • «info» – für nachträgliche ordentliche Veranlagung

  • TaxInfo: Obligatorische nachträgliche ordentliche Veranlagung

  • Formulare Quellensteuer

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