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Steuern für Sonderveranlagung aus Vorsorge berechnen

Wird Ihnen Geld aus Vorsorge ausbezahlt (beispielsweise 2. Säule BVG oder Säule 3a), gelten diese Kapitalleistungen als Einkommen. Diese Einkommen werden gesondert besteuert (Sonderveranlagung).

Sie können die Steuern für Kapitalleistungen aus Vorsorge berechnen:

Rechner Sonderveranlagung (ESTV)

Damit die Progression korrekt berücksichtigt wird, geben Sie alle Ihre Kapitalleistungen aus Vorsorge (und gegebenenfalls diejenigen Ihrer Ehepartnerin/Ihres Ehepartners oder der Partnerin/des Partners aus eingetragener Partnerschaft) für das entsprechende Kalenderjahr ein.

Links und Downloads

  • TaxInfo: Kapitalleistungen – Besteuerung und Deklaration

  • TaxInfo: Abgangsentschädigung

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