Berechnen Sie die Steuern von Sonderveranlagungen aus Kapitalleistungen / Kapitalabfindungen aus Vorsorge (z.B. 2. Säule BVG oder Säule 3a).
Damit die Progression korrekt berücksichtigt wird, geben Sie alle Ihre Kapitalleistungen / Kapitalabfindungen aus Vorsorge (und gegebenenfalls diejenigen Ihres Ehegatten) für das entsprechende Kalenderjahr ein.