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Erbschaft und Schenkung

Im Kanton Bern sind nur Erbschaften und Schenkungen steuerbar, welche entweder von Personen mit Wohnsitz im Kanton Bern stammen oder bernische Liegenschaften betreffen.

  • Erbschaften und Schenkungen an Nachkommen und Ehepartner-/innen sind steuerfrei.
  • Erbschaften und Schenkungen an andere Personen sind im Umfang von CHF 12'000 steuerfrei. Dieser Freibetrag wird aber nur einmal gewährt, wenn jemand innert 5 Jahren mehrere Zuwendungen von derselben Person erhält. Beträge über CHF 12'000 sind hingegen steuerpflichtig.
  • Steuerpflichtig ist immer die Person, welche die Erbschaft oder Schenkung empfängt.

In gewissen Fällen benötigt die Steuerverwaltung des Kantons Bern das Formular für die Erbschaftssteueranzeige, welches bei Bedarf einem Mitglied der Erbengemeinschaft zugestellt wird.

Die geschuldete Steuer hängt von der Höhe der Erbschaft oder Schenkung und dem Verwandtschaftsgrad der empfangenden Person ab.
Erbschafts- und Schenkungssteuer berechnen

Ihre Frage – unsere Antwort

Sie deklarieren die Erbschaft im TaxMe-Online unter Verschiedene Einkünfte > Erbschaften oder auf dem Formular 8 (Ziffer 8.4) der Steuererklärung des Jahres, in dem Sie geerbt haben. 

Die Schenkung an die Söhne geben Sie unter Verschiedene Einkünfte > 8.5 Schenkungen / Vorempfänge oder auf dem Formular 8 (Ziffer 8.5) an.

Links und Downloads

  • Merkblätter Erbschafts- und Schenkungssteuer

  • Formulare Erbschafts- und Schenkungssteueranzeige

  • Gesetz über die Erbschafts- und Schenkungssteuer

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