Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Unterhaltskosten

Wer Wohneigentum nutzt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Im Gegenzug können die Unterhaltskosten in Abzug gebracht werden.

Unterhaltskosten sind Aufwendungen, die dazu dienen, eine Liegenschaft in ihrem Wert bzw. bisherigen Zustand zu erhalten. Man spricht deshalb von werterhaltenden Kosten. Unterhalt setzt somit voraus, dass ein Wertverlust droht oder bereits eingetreten ist, mit anderen Worten, dass etwas unterhaltsbedürftig ist. Ausführliche Informationen dazu enthält das Merkblatt 5 zu den Grundstückkosten mit Ausscheidungskatalog, der detailliert darstellt, welche Kosten in welchem Umfang als Unterhalt abgezogen werden können.

Merkblatt 5: Grundstückkosten

Für die detaillierte Deklaration der tatsächlichen Kosten (Unterhaltskosten, Investitionskosten, die dem Energiesparen und Umweltschutz dienen sowie Denkmalpflegekosten) verwenden Sie die folgende Tabelle und legen Sie diese der Steuererklärung bei.

Deklaration tatsächliche Kosten

Ihre Frage – unsere Antwort

Seite teilen