Im Konkubinat lebende Personen werden als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten jeweils getrennte Steuererklärungen. Der «Abzug für Alleinstehende» ist in diesem Fall nicht zulässig.
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Im Konkubinat lebende Personen werden als Einzelpersonen besteuert. Sie erhalten jeweils getrennte Steuererklärungen. Der «Abzug für Alleinstehende» ist in diesem Fall nicht zulässig.