Rund 40'000 juristische Personen im Kanton Bern erhalten in diesen Tagen die Steuererklärung. Dem Versand ist das Merkblatt mit Informationen zu den Lohnausweisen 2021 beigelegt. Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen die Lohnausweise für ihre Mitarbeitenden bis Ende Januar 2022 bei der Steuerverwaltung einreichen. Am einfachsten geht dies elektronisch mit dem einheitlichen Lohnmeldeverfahren (ELM) oder mit dem kostenlosen Programm «eLohnausweis SSK». Fachliche Informationen zu den Lohnausweisen sowie das Merkblatt sind online abrufbar unter www.taxme.ch.