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01. Dezember 2022
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Zins auf Vorauszahlungen bei Einkommens- und Vermögenssteuern

Der Regierungsrat hat beschlossen, dass ab 2023 ein Vorauszahlungszins von 0,25 Prozent bei den Einkommens- und Vermögenssteuern gewährt wird. Für die steuerpflichtigen Personen im Kanton Bern entsteht dadurch aufgrund der aktuell noch sehr tiefen Zinsen auf den meisten Bankkonten ein Anreiz für Vorauszahlungen bei den Kantons- und Gemeindesteuern.

Wer Vorauszahlungen für das Steuerjahr 2023 via E-Banking machen möchte, findet die entsprechende Referenznummer im Steuerbereich von BE-Login. Dort können die steuerpflichtigen Personen auch direkt die gewünschte Anzahl QR-Rechnungen (Einzahlungsscheine) für die Vorauszahlungen bestellen. Alternativ können sie diese auf www.taxme.ch via Kontaktformular anfordern oder direkt bei der für sie zuständigen Inkassostelle.

Die Zinssätze für Verzugs- und Vergütungszinsen bei Rückerstattungen bleiben unverändert bei 3 bzw. 0,5 Prozent. Der Bund verzichtet im 2023 auf die Erhöhung des Vorauszahlungszinses bei der direkten Bundessteuer. Vorauszahlungen der direkten Bundessteuer werden somit im Kalenderjahr 2023 weiterhin nicht verzinst. Mehr zum Vorgehen bei Vorauszahlungen sowie die Zinsen für 2023:

www.taxme.ch/steuern-bezahlen

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