Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern
22. Januar 2016
Zurück zur Übersicht
Informationen aus der Steuerverwaltung
:

Im Kanton Bern ist Online in, Papier out

Seit einigen Tagen verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern die Steuererklärungen für das Jahr 2015. 85 von 100 Bernerinnen und Bernern füllen diese heute mit dem Computer aus, davon 50 direkt im Internet; Papiersteuererklärungen machen nicht einmal mehr einen Sechstel aus. 750 Personen nutzten im letzten Jahr die straflose Selbstanzeige, weil sie in früheren Steuererklärungen Einkommen, Bankkonten oder andere Vermögenswerte nicht deklariert hatten. Der damit erzielte Steuerertrag von 15,1 Millionen Franken lag für den Kanton Bern unter den Werten der beiden vorhergehenden Jahre.

Bis Mitte Februar 2016 werden rund 630‘000 Bernerinnen und Berner ihre Steuererklärungen oder die Angaben zum elektronischen Ausfüllen für das Jahr 2015 im Briefkasten haben. Die Einreichefrist ist wie immer der 15. März, beziehungsweise der 15. Mai für selbstständig Erwerbstätige. In der Steuererklärung 2015 gibt es wenig inhaltliche Änderungen. Einerseits sind dies die leicht höheren Beiträge für das steuerbegünstigte Sparen mit der Säule 3a, andererseits die höheren Eigenmietwerte in 143 der 352 Berner Gemeinden. Diese wurden den Betroffenen bereits im Juni 2015 mitgeteilt. Grundlage dafür ist eine generelle Mietwertanpassung; die erste nach 1999. Die neuen Eigenmietwerte sind in der Steuererklärung 2015 erstmals wirksam und schon entsprechend eingetragen.

Seit 2011 ist es im Kanton Bern möglich, seine Steuern vorauszuzahlen. Diese Dienstleistung ist beliebt und wird rege genutzt. Im vergangenen Jahr machten 160‘000 Personen davon Gebrauch. Der Zins beträgt 2016 wie bisher 0,25 %.

Neue Regelung für Auskünfte aus dem Steuerregister

Seit Januar 2016 dürfen Auskünfte aus dem Steuerregister nur noch an Personen erteilt werden, die ein eigenes wirtschaftliches Interesse an diesen Informationen geltend machen können. Den Gemeinden ist es daher auch nicht mehr gestattet, die Steuerregister der natürlichen Personen zu veröffentlichen oder öffentlich aufzulegen. Aus Gründen des Datenschutzes haben bereits zahlreiche andere Kantone die Öffentlichkeit des Steuerregisters vollständig abgeschafft oder

– wie nun auch der Kanton Bern – eingeschränkt.

Steuergesetzrevision wird 2017 steuerlich wirksam

Die Themen der Steuergesetzrevision 2016 werden erst in der Steuererklärung relevant, die im Jahr 2017 ausgefüllt werden muss. Sie betreffen die Begrenzung des Fahrkostenabzugs aufgrund der FABI-Abstimmung von 2014 (Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur), den neuen Abzug für berufsorientierte Aus- und Weiterbildung und den höheren Abzug für Kinderdrittbetreuung.

Über 300'000 Personen nutzen Online-Steuererklärung

Im letzten Jahr haben erstmals über 300‘000 Personen (+ 9%) ihre Steuererklärung mit TaxMe-Online auf www.taxme.ch ausgefüllt; das sind mehr als die Hälfte aller Steuerpflichtigen. Nur noch 15% reichen heute die Steuererklärung auf Papier ein. Die übrigen füllen sie entweder mit TaxMe-Offline am Computer aus (d.h. ohne mit dem Internet verbunden zu sein) oder nutzen die Software eines privaten Anbieters. Somit füllen aktuell 85 von 100 Bernerinnen und Berner die Steuererklärung elektronisch aus.

Bereits zum fünften Mal wird auf den automatischen Versand der Wegleitung verzichtet, wobei seit vier Jahren die Wegleitung nicht mehr gedruckt wird. Zusammen mit den weiteren Online-Diensten wie E-Rechnung, elektronischer Veranlagungsverfügung und dem Portal BE-Login ist der Kanton Bern schweizweit führend, was das Thema E-Government und Steuern anbelangt.

11% weniger straflose Selbstanzeigen

Die Diskussionen rund um den automatischen Informationsaustausch haben dazu geführt, dass sich 2015 im Kanton Bern wiederum 750 Personen selber angezeigt haben (- 11%) mit einem Steuerertrag von 15,1 Millionen Franken für den Kanton Bern und die Gemeinden. Gegenüber den ersten Jahren sind die Fälle nun komplexer. Seit 2010 gibt es in der Schweiz diese Möglichkeit der einmaligen straflosen Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung. In den gesamthaft 3700 Fällen haben der Kanton Bern und die Gemeinden seither 100 Millionen Franken eingenommen.

Kundenbefragung im Sommer 2016

Nach 2005 und 2008 wird die Steuerverwaltung im Sommer 2016 wiederum bei rund 3‘000 Personen eine Online-Kundenbefragung durchführen. Ziel ist es, zu erfahren, wie die Dienstleistungen und Servicequalität der Steuerverwaltung weiter verbessert werden können.

Mediendokumentation

Seite teilen