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16. Januar 2015
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Neuerungen und Informationen der Steuerverwaltung
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Fünf von sechs Steuererklärungen werden elektronisch ausgefüllt

In diesen Tagen verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern die Steuererklärungen für das Jahr 2014. Neu ist bei den Berufskosten kein Pauschalabzug mehr möglich. Um Kosten zu sparen und die Umwelt zu entlasten, gibt es keine TaxMe-CD mehr. Mit TaxMe-Offline steht jedoch ein identisches Programm zur Verfügung, das vor dem Ausfüllen im Internet heruntergeladen wird. Der Trend zur elektronischen Steuererklärung ist ungebrochen: 2014 wurden erstmals weniger als 100‘000 Steuererklärungen auf Papier eingereicht.

Bis Mitte Februar 2015 verschickt die Steuerverwaltung des Kantons Bern 626‘545 Steuer­erklärungen für das Jahr 2014 an natürliche Personen. Die Einreichefrist ist wie immer der

15. März beziehungsweise der 15. Mai für selbstständig Erwerbstätige.

Keine Berufskosten-Gesamtpauschale mehr

Was das Ausfüllen der Steuererklärung 2014 anbelangt, gibt es wenige Neuerungen:

  • Wie bei der direkten Bundessteuer werden ab dem Steuerjahr 2014 auch bei den Kantons- und Gemeindesteuern nur noch die tatsächlichen Berufskosten beziehungsweise Teil­pauschalen abgezogen. Die Kosten müssen detailliert aufgeführt werden. (Es handelt sich hierbei um das Umsetzen einer Massnahme, die im Rahmen der Angebots- und Strukturüberprüfung (ASP 2014) beschlossen wurde.)
  • Bei volljährigen Kindern getrennter Eltern werden die zusätzlichen Abzüge (Versicherungs­abzug, Abzug für Ausbildungskosten, Abzug für bescheidene Einkommen) beiden Eltern­teilen je zur Hälfte gewährt.
  • Lotteriegewinne sind bei der direkten Bundessteuer neu bis 1‘000 Franken steuerfrei. Beim Kanton werden weiterhin bis zu einem Betrag von 5‘200 Franken keine Steuern erhoben.

Im Kanton Bern ist es weiterhin möglich, seine Steuern vorauszuzahlen. Der Zins dafür beträgt wie bisher 0,25 Prozent.

Kosten und Umweltbelastung werden weiter gesenkt

Um die Kosten zu senken und die Umwelt weniger zu belasten, wurde erstmals keine TaxMe-CD mehr produziert. Mit dem identischen Produkt TaxMe-Offline kann die Steuererklärung aber weiterhin am PC ausgefüllt werden, ohne mit dem Internet verbunden zu sein. Die Software lässt sich auf www.taxme.ch, Rubrik TaxMe-Offline herunterladen. TaxMe-Offline hat gegenüber der TaxMe-CD den Vorteil, dass es immer auf dem aktuellen Stand ist. Die Daten vom Vorjahr können importiert werden. Bereits zum dritten Mal wird auf den Druck der Wegleitung verzichtet. Informationen mit den wichtigsten Änderungen liegen jeder Steuererklärung bei.

Rückblick auf das Steuerjahr 2013: Steuererklärung elektronisch ausfüllen ist Trend

Nur noch 99‘761 von insgesamt rund 600‘000 Personen füllten ihre Steuererklärung von Hand aus, wiederum zehn Prozent weniger als im Jahr zuvor. Seit Mitte 2013 können übrigens auch juristische Personen ihre Steuererklärung elektronisch einreichen. 2014 machten bereits

18,1 Prozent davon Gebrauch.

Immer mehr straflose Selbstanzeigen

Seit 2010 ist bei Steuerhinterziehung eine einmalige straflose Selbstanzeige möglich. Nicht zuletzt als Folge der Diskussionen zum automatischen Informationsaustausch nehmen diese stetig zu. Im Jahr 2014 haben sich 840 Personen selber angezeigt, gegenüber 650 Personen im Jahr 2013. Dies brachte dem Kanton Bern im 2014 Mehreinnahmen von insgesamt 22,5 Millio­nen Franken. Seit Einführung 2010 verzeichnet der Kanton Bern 2‘950 Selbstanzeigen mit einem Steuerertrag von insgesamt 83,8 Millionen Franken.

Kundengerechtere Veranlagungsverfügung

Eine Umfrage zur Kundenzufriedenheit hat 2009 gezeigt, dass bei der Lesbarkeit, Verständlich­keit und Nachvollziehbarkeit der Schlussabrechnung und der Veranlagungsverfügung Hand­lungsbedarf besteht. Die Optimierungsarbeiten waren sehr komplex, ergeben sich aus den 600‘000 Steuererklärungen doch rund 1,2 Millionen unterschiedliche Verfügungen und Abrech­nungen. Ab diesem Jahr werden die Veranlagungen und Schlussabrechnungen nun neu dar­gestellt. Sie lehnen sich an die Steuerberechnung an, wie sie von TaxMe-Online her bereits bekannt ist. Während rund 18 Monaten wird jedem Versand eine Leseanleitung mit hilfreichen Erklärungen beigelegt.

Hinweis

Anpassung der Eigenmietwerte im Steuerjahr 2015



143 Gemeinden im Kanton Bern erhalten im Jahr 2015 eine Mietwertanpassung.

Wer ein Eigenheim bewohnt, muss den Eigenmietwert als Einkommen versteuern. Die Mietwerte werden von der Steuerverwaltung aufgrund von Schätzungen vor Ort und Mietzinserhebungen festgesetzt. Dabei darf das Gros aller Eigenmietwerte gemäss Rechtsprechung bei den Kantons- und Gemeindesteuern nicht unter 60% des ortsüblichen Marktes sein. Letztmals wurden die Mietwerte im Kanton Bern im Jahr 1999 angepasst.

Im Rahmen der Mietzinserhebung 2012 wurden über 11‘000 Objekte statistisch ausgewertet und anschliessend die Mietwertfaktoren für alle bernischen Gemeinden überprüft.

Das Resultat: Von den 356 Gemeinden sind 143 ab 2015 ganz oder teilweise von einer Mietwertanpassung betroffen. Die Erhöhung des Eigenmietwerts beträgt zwischen 2,5 Prozent (Kandergrund) und 22 Prozent (Bern-Breitenrain). Ziel der Mietwertanpassung ist dabei die Wiederherstellung der steuerlichen Gleichbehandlung. Die Mietwertanpassung wird erst für die Steuererklärung 2015 relevant, die im Jahr 2016 ausgefüllt wird.

Von Mitte Mai bis Mitte Juni 2015 erhält jede betroffene Eigentümerin / Eigentümer eine individuelle Mitteilung mit dem neuen Mietwertblatt und detaillierten Erklärungen. Eine Einsprache gegen den neuen Eigenmietwert ist erst ab 2016 möglich, wenn die definitive Veranlagung der Einkommenssteuern 2015 vorliegt.

Nicht betroffen von der Mietwertanpassung 2015 ist die Landwirtschaft.

Erste Informationen zur Mietwertanpassung 2015 und eine Liste mit allen 143 betroffenen Gemeinden sind aufgeschaltet.

Mediendokumentation

Karte - Erhöhung Eigenmietwerte pro Gemeinde

Karte - Erhöhung Eigenmietwerte pro Gemeinde

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