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Datenschutz

Wissenswertes zu Datensicherheit und Datenzugriff.

Datensicherheit

Eine Verschlüsselung des E-Mailverkehrs ist nicht notwendig, weil keine vertraulichen Daten über E-Mail versendet werden. Beachten Sie dazu auch die Ausführungen in den Nutzungsbestimmungen. Ihre E-Mail-Adresse behandeln wir vertraulich. Dritten oder anderen Verwaltungsstellen wird Ihre E-Mail-Adresse nicht bekannt gegeben.

Datenzugriff

Sämtliche Steuerdaten unterliegen dem Steuergeheimnis. Mit den auf dem Begleitbrief zur Steuererklärung gedruckten Zugangsdaten hat ausschliesslich die natürliche Person bzw. die steuerpflichtige Gesellschaft oder deren Vertreter Zugriff auf die Steuererklärung respektive den Steuerfall.

Wir stellen ausserdem sicher, dass bei natürlichen Personen alle Informationen entsprechend ihrem Zivilstand aufbereitet und angezeigt werden.

  • Jede natürliche Person hat ausschliesslich Zugriff auf die für sie relevanten Steuerdaten.
  • Verheiratete Personen und Personen in eingetragener Partnerschaft erhalten zwar Zugriff auf sämtliche Steuerdaten, die für die gemeinsame Veranlagung relevant sind. Sie erhalten aber keinen Zugriff auf die Steuerdaten des Partners für die Zeit vor der gemeinsamen Veranlagung. Dasselbe gilt bei Trennung, Scheidung oder Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft. Ein Zugriff auf die Steuerdaten des Partners für die Zeit nach der gemeinsamen Veranlagung ist nicht möglich.
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