Treuhänderinnen und Treuhänder nutzen oftmals Dr. Tax für das Ausfüllen der Steuererklärung ihrer Kundinnen und Kunden. Ringler Informatik AG bietet auch eine Dr. Tax-Offline-Lösung für Privatpersonen an. Für die Anmeldung im BE-Login können Sie wählen, ob Sie AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden wollen. www.be.ch/agov
Dr. Tax für Privatpersonen
Sie möchten Ihre Steuererklärung mit dem Computer ausfüllen, jedoch offline und nicht mit dem Internet verbunden sein? Dann können Sie auf zertifizierte Angebote von Drittanbietenden zurückgreifen. Zurzeit ist dies für die Bernische Steuererklärung das kostenpflichtige Produkt «Dr. Tax Privat».
Dr. Tax für Treuhänderinnen und Treuhänder
Lassen Sie Ihre Steuererklärung durch eine Treuhänderin oder einen Treuhänder ausfüllen? Verwenden diese die Software Dr. Tax? Dann können Sie entscheiden, ob Sie Ihre von der Treuhänderin oder dem Treuhänder zuvor übermittelte Steuererklärung via BE-Login vollständig elektronisch freigeben oder ob Sie die von Ihrem Treuhandbüro erhaltene Freigabequittung unterschreiben und danach bei Ihrer Wohngemeinde einreichen.
Wichtig: Die durch Dr. Tax übermittelten Daten sind für die Steuerverwaltung erst ersichtlich, wenn Sie die Freigabequittung bei der Wohngemeinde eingereicht oder via BE-Login freigegeben haben.
Steuererklärung für Erben- und Miteigentümergemeinschaften, Personengesellschaften (virtuelle Steuersubjekte)
Neu können Sie die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte vollständig elektronisch freigeben und einreichen.
Als Treuhänderin oder Treuhänder dürfen Sie die Steuererklärung Ihrer Kundschaft elektronisch freigeben und den beteiligten Personen ihre Anteile mitteilen. Diese bestätigen die Richtigkeit und Vollständigkeit ihrer Anteile in ihrer persönlichen Steuererklärung.
Für Dr.-Tax-Kundinnen und -Kunden gibt es zurzeit jedoch keine Online-Anbindung der Steuererklärung für Personengesellschaften, Erben- und Miteigentümergemeinschaften. Diese Steuererklärung muss in Papierform eingereicht werden.