Für Erbengemeinschaften, Miteigentümergemeinschaften sowie Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften (auch: virtuelle Steuersubjekte, VS) wird eine separate Steuererklärung ausgefüllt.
Sie füllen als federführende Person bzw. Vertreter/-in die Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte aus. Wird sie mit TaxMe-Online ausgefüllt, erhalten Sie automatisch eine Berechnung der einzelnen Anteile für die persönlichen Steuererklärungen der beteiligten Personen. Bis und mit Steuerjahr 2021 müssen Sie diese anschliessend ausdrucken und auf Papier einreichen.
Ab dem Steuerjahr 2022 können Sie die ganze Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte komplett elektronisch verarbeiten.
Steuererklärung online ausfüllen
Schritt1
Wenn Sie selber bereits bei BE-Login registriert sind, melden Sie sich wie gewohnt mit Ihrer E-Mail-Adresse und Passwort an. Im Bereich «Steuern» unter «Weitere Steuererklärungen» können Sie die elektronische Steuererklärung für das virtuelle Steuersubjekt mit ZPV-, Fall-Nr. sowie ID-Code erfassen. Die Angaben stehen auf dem Brief zur Steuererklärung.
Wenn Sie selber nicht bei BE-Login registriert sind, melden Sie sich mit ZPV-, Fall-Nr. sowie ID-Code an. Sie gelangen direkt zur elektronischen Steuererklärung.
Füllen Sie als (ausserkantonale) Drittperson, Treuhänder/-in oder Notar/-in die Steuererklärung für jemanden aus, dann melden Sie sich mit ZPV-, Fall-Nr. sowie ID-Code an.
Schritt2
TaxMe-Online führt Sie Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Die Bearbeitung der Steuererklärung können Sie beliebig oft unterbrechen, Ihre Eingaben werden gespeichert.
Zusätzliche Informationen sind auf jeder Seite beim roten «i»-Symbol verlinkt.
Unter «Stammdaten» können Sie die Angaben der federführenden Person beliebig ändern. Diese neu zuständige Person erhält dann die künftigen Informationen rund um das virtuelle Steuersubjekt.
Leitfaden zum Ausfüllen der Steuererklärung für virtuelle Steuersubjekte
Schritt3
Alle nötigen Dokumente laden Sie direkt in TaxMe-Online hoch. Belege und Unterlagen auf Papier können Sie ganz einfach mit Ihrem Smartphone fotografieren und übertragen oder via Computerablage hochladen. Sie müssen nichts mehr per Post einreichen.
Laden Sie nur die verlangten Belege hoch. Sollten wir für die Veranlagung zusätzliche Dokumente benötigen, fordern wir diese bei Ihnen nach. Sie können diese dann ebenfalls online einreichen.
Schritt4
Wenn Sie alles erfasst haben, geben Sie Ihre Steuererklärung elektronisch frei. Erst dann werden Ihre Daten und die hochgeladenen Belege an die Steuerverwaltung übermittelt.
Wenige Augenblicke nach dem Übermitteln erhalten Sie eine Bestätigung der elektronischen Freigabe. Darauf sind die errechneten Anteile pro Person aufgeführt.
Haben Sie Dokumente und Belege nicht elektronisch eingereicht? Zusammen mit der Bestätigung erhalten Sie eine Belegliste. In dieser Übersicht sehen Sie, welche Belege Sie hochgeladen haben und welche Belege noch fehlen. Senden Sie uns diese auf dem Postweg zusammen mit der Belegliste.
Schritt5
Nun überträgt jede beteiligte Person ihren errechneten Anteil in ihre eigene Steuererklärung
> Einkommen aus Tätigkeit > Personengesellschaften bzw. Baugesellschaften
oder
> Verschiedene Einkünfte > Beteiligungen an Erben-/Miteigentümergemeinschaften
Die eigentliche Besteuerung erfolgt anteilsmässig bei den einzelnen beteiligten Personen.
Hinweis
Füllen Sie die Steuererklärung mit Dr. Tax aus?
Mehr dazu auf Dr. Tax für Treuhänder/-innen und Privatpersonen
Links und Downloads
Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung Erben- und Miteigentümergemeinschaften
Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung Baugesellschaften und Konsortien
Erläuterungen zum Ausfüllen der Steuererklärung Kollektiv-, Kommandit- und einfache Gesellschaften
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Online-Ausfüllen der Steuererklärung für Drittpersonen
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