Ab 2024 werden Solarthermieanlagen (Wärmeproduktion) von nichtlandwirtschaftlichen Grundstücken nicht mehr amtlich bewertet. Sie werden damit steuerlich den Photovoltaikanlagen (Stromproduktion) gleichgestellt.
Falls Sie eine Solarthermieanlage besitzen und das Ende 2023 verschickte Formular zu Solarthermieanlagen noch nicht ausgefüllt haben, sind wir dankbar, wenn Sie dieses bis Ende März 2024 ausfüllen und bei der Gemeinde einreichen, in der sich die Liegenschaft befindet.
Haben Sie das Formular zur Solarthermieanlage nicht mehr zur Hand? Dann wenden Sie sich an dieselbe Gemeinde. Sie erhalten umgehend ein neues Exemplar.
Photovoltaikanlagen sind der Steuerverwaltung bereits bekannt. Sie müssen diese somit nicht wie Solarthermieanlagen melden.
Mehr Informationen zum Thema finden Sie im TaxInfo.