Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Was wird besteuert?

Natürliche Personen versteuern Einkommen und Vermögen. Juristische Personen versteuern Gewinn und Kapital.

Was müssen natürliche Personen als Einkommen versteuern?

Steuerpflichtige Personen müssen jeden Lohn gemäss Lohnausweis als Einkommen angeben. Dazu gehören auch:

  • Lohn während der Lehre
  • Lohn aus Ferien- oder Wochenendjobs
  • Naturallohn beispielsweise in Form von Kost und Logis
  • Trinkgelder

Des Weiteren gelten auch folgende Gelder oder Wertanlagen als steuerpflichtiges Einkommen:

  • Alle Renten und Pensionen
  • Der sogenannte Eigenmietwert eines allfälligen Eigenheims
  • Zinsen auf Bank- und Postcheck-Kontos
  • Dividenden auf Aktien
  • Lotteriegewinne
  • Unterhaltsbeiträge für Personen unter 18 Jahren (diese müssen vom Elternteil versteuert werden, bei dem das Kind wohnt)

Vom Einkommen kann man abziehen:

  • Beruflich bedingte Zug- und Busabos, Mehrkosten für auswärtige Mittagessen, Aus- und Weiterbildungskosten
  • Schuldzinsen
  • Versicherungsprämien
  • Zahnarzt- und Arztkosten, welche die Krankenkasse nicht übernimmt und einen bestimmten Betrag übersteigen
  • Selbst bezahlte Auslagen im Zusammenhang mit einer Behinderung
  • Auslagen für die auswärtige Ausbildung von Kindern
  • Kosten für die Betreuung der Kinder durch Dritte (beispielsweise Kinderkrippen)
  • Kosten für Unterhalt, Betrieb und Verwaltung von Grundstücken (nie abziehbar ist der Verbrauch von Energie wie Öl und Strom)
  • Spenden an gemeinnützige Institutionen, die wegen gemeinnütziger oder öffentlicher Zwecke steuerbefreit sind
  • Einkauf in die Pensionskasse (BVG bzw. 2. Säule) und Einzahlungen in die Säule 3a

Diese Abzüge sind teilweise auf einen bestimmten Betrag beschränkt.

Was müssen natürliche Personen als Vermögen versteuern?

Als steuerpflichtiges Vermögen gelten unter anderem folgende Gelder oder Wertanlagen:

  • Guthaben auf Bank- und Postcheck-Kontos
  • der Steuerwert von Aktien und Obligationen
  • der amtliche Wert von Liegenschaften (nicht jedoch der Hausrat)
  • Autos und Motorräder usw.
  • Wertgegenstände wie Kunstobjekte
  • Darlehen, Lebensversicherungen usw.

Einkünfte aus Erbschaft und Schenkung unterliegen im Kanton Bern weder der Einkommens- noch der Vermögenssteuer, sondern einer speziellen Erbschafts- und Schenkungssteuer. Eheleute und Nachkommen sind von dieser Steuer jedoch befreit. Bei Konkubinatspartner/-innen, welche länger als zehn Jahre zusammenwohnten, kommt ein günstigerer Tarif zur Anwendung.

Vom Vermögen kann man abziehen:

Vom gesamten Vermögen kann man insbesondere die Schulden abziehen. Dazu gehören nicht nur Kredite und Darlehen von Banken und anderen Gläubiger/-innen, sondern auch am 31. Dezember offene Rechnungen.

Wussten Sie, dass...

Symbolbild Haus im Ausland
  • … Sie eine Ferienwohnung, ein Haus und/oder Konten im Ausland in Ihrer Steuererklärung auch angeben müssen?
  • … Sie Kosten für allfällige Drittbetreuung von Kindern teilweise abziehen können?
  • … Sie berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten in der Steuererklärung abziehen können?
  • … Sie hohe selbstgetragene Unfall-/Krankheitskosten in der Steuererklärung allenfalls teilweise abziehen können?
  • … Sie Beiträge für die Säule 3a oder Einkäufe in die Pensionskasse als Altersvorsorge steuerlich abziehen können?
  • … für einzelne Abzüge ein gesetzliches Maximum vorgegeben ist, beispielsweise Berufskosten, Versicherungsabzug oder Kosten für Kinderdrittbetreuung?
  • … Erbschaften und Schenkungen an direkte Nachkommen im Kanton Bern nicht steuerpflichtig sind?
  • … Sie auch Lohn aus nebenberuflichen Tätigkeiten versteuern müssen?

Was müssen selbstständig erwerbstätige Personen versteuern?

Personen mit selbstständiger Erwerbstätigkeit (beispielsweise eigenständige Handwerker/-innen, Ärztinnen/Ärzte, Anwältinnen/Anwälte) müssen ihr aus dem Geschäftsbetrieb erzieltes Einkommen und das dem Geschäft dienende Vermögen (Eigenkapital) versteuern.

Was müssen juristische Personen versteuern?

Kanton und Gemeinde erheben bei den juristischen Personen eine Gewinn- und eine Kapitalsteuer. Der Bund hingegen besteuert bei den juristischen Personen nur den Gewinn.

Steuerarten

Wir unterscheiden grundsätzlich zwischen direkten und indirekten Steuern.

Direkte Steuern

Bund, Kanton und Wohnsitzgemeinde erheben direkte Steuern von allen steuerpflichtigen Personen. Dabei werden für die Höhe der direkten Steuern die finanziellen Verhältnisse der besteuerten Person berücksichtigt, d.h. es wird ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit Rechnung getragen. Die steuerpflichtigen Personen müssen deshalb einmal jährlich Auskunft über ihr Einkommen und ihr Vermögen geben. Dazu füllen sie eine Steuererklärung aus.

Indirekte Steuern

Indirekte Steuern werden unabhängig von der wirtschaftlichen Situation der durch diese Steuern belasteten Personen erhoben.

Typische indirekte Steuern sind zum Beispiel:

  • Mehrwertsteuer
  • Tabaksteuer
  • Alkoholsteuer
  • Mineralölsteuer

Diese sogenannten Verbrauchssteuern bemessen sich entsprechend dem Konsum von Gütern und Dienstleistungen, in deren Preisen diese Steuern enthalten sind.

Daneben gibt es als indirekte Steuern aber auch Besitz- und Aufwandsteuern wie beispielsweise:

  • Kantonale Motorfahrzeugsteuer
  • Hundesteuer der Gemeinde

Hinweis

Anmerkung: Da die Steuerverwaltung des Kantons Bern nur zuständig ist für die Veranlagung und Erhebung der direkten Steuern, behandeln wir auf diesen Seiten im Detail nur die direkten Steuern.

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