Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können eine Fristverlängerung bis längstens 3 1/2 Monate nach Einreichefrist bzw. 10 1/2 Monate nach Geschäftsabschluss einreichen.
Die Fristverlängerung müssen Sie vor dem aufgedruckten Abgabetermin online oder schriftlich beantragen.
Juristische Personen mit Sitz ausserhalb des Kantons Bern benötigen keine Fristverlängerung.
Frist online verlängern
Schritt1
Sie benötigen die ZPV-Nummer, die Fall-Nummer und den ID-Code. Diese Informationen finden Sie im Brief zur Steuererklärung.
Schritt2
Öffnen Sie TaxMe-Online und melden Sie sich mit den oben erwähnten Daten an.
Schritt3
Klicken Sie auf «Fristverlängerung erfassen» und wählen Sie die gewünschte Frist aus.
Schritt4
Bestätigen Sie den Antrag mit Klick auf den entsprechenden Button.
Schritt5
Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post.
Schritt6
Sie können Fristverlängerungen für mehrere steuerpflichtige Personen beantragen. Dafür benötigen Sie die deren ZPV-Nr. und die Fall-Nr. Diese Angaben finden Sie im Brief zur Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen.
Frist schriftlich verlängern
Gesuche um Fristverlängerung können Sie schriftlich einreichen, entweder per Brief oder per E-Mail an fristverlaengerung.jp.sv@be.ch.
Telefonisch können keine Fristverlängerungen erfasst werden.
Einreichefrist, Fristverlängerung, Gebühren
Einreichefrist/ Fristverlängerung |
Beispiel bei Abschluss per Ende Jahr |
Gebühren online | Gebühren schriftlich |
---|---|---|---|
Reguläre Einreichefrist 7 Monate nach Geschäftsabschluss |
Einreichefrist ist der 31.7. des folgenden Kalenderjahres |
-- | -- |
Fristverlängerung + 1 1/2 Monate (maximal) |
7 Monate plus 1 1/2 Monate --> Einreichefrist ist der 15.9. des folgenden Kalenderjahres |
CHF 0 | CHF 20 |
Fristverlängerung längstens + 3 1/2 Monate |
7 Monate plus 3 1/2 Monate --> Einreichefrist ist der 15.11. des folgenden Kalenderjahres |
CHF 20 | CHF 40 |
Hinweis
Die Gebühr für die Fristverlängerung wird in der Schlussabrechnung fakturiert. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.