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Frist als juristische Person verlängern

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können eine Fristverlängerung bis längstens 3 1/2 Monate nach Einreichefrist bzw. 10 1/2 Monate nach Geschäftsabschluss einreichen.

Die Fristverlängerung müssen Sie vor dem aufgedruckten Abgabetermin online oder schriftlich beantragen.

Frist online verlängern

Schritt
1

Sie benötigen die ZPV-Nummer, die Fall-Nummer und den ID-Code. Diese Informationen finden Sie im Brief zur Steuererklärung.

Schritt
2

Öffnen Sie TaxMe-Online und melden Sie sich mit den oben erwähnten Daten an.

Schritt
3

Klicken Sie auf «Fristverlängerung erfassen» und wählen Sie die gewünschte Frist aus.

Schritt
4

Bestätigen Sie den Antrag mit Klick auf den entsprechenden Button.

Schritt
5

Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine weitere Bestätigung per Post.

Schritt
6

Sie können Fristverlängerungen für mehrere steuerpflichtige Personen beantragen. Dafür benötigen Sie die deren ZPV-Nr. und die Fall-Nr. Diese Angaben finden Sie im Brief zur Steuererklärung der steuerpflichtigen Personen.

Frist schriftlich verlängern

Gesuche um Fristverlängerung können schriftlich, entweder per Brief oder per E-Mail, eingereicht werden. Senden Sie Ihr Gesuch an die Adresse, welche auf der Steuererklärung aufgedruckt ist.

Telefonisch können keine Fristverlängerungen erfasst werden.

Einreichefrist, Fristverlängerung, Gebühren

Einreichefrist, Fristverlängerung, Gebühren juristische Personen
Einreichefrist/
Fristverlängerung
Beispiel
bei Abschluss per Ende Jahr
Gebühren online Gebühren schriftlich
Reguläre Einreichefrist
7 Monate nach Geschäftsabschluss
Einreichefrist ist der 31.7.
des folgenden Kalenderjahres
-- --
Fristverlängerung
+ 1 1/2 Monate (maximal)
7 Monate plus 1 1/2 Monate
--> Einreichefrist ist der 15.9. 
des folgenden Kalenderjahres
CHF 0 CHF 20
Fristverlängerung längstens
+ 3 1/2 Monate
7 Monate plus 3 1/2 Monate
--> Einreichefrist ist der 15.11.
des folgenden Kalenderjahres
CHF 20 CHF 40
Fristverlängerungspraxis ab 1.1.2021

Hinweis

Die Gebühr für die Fristverlängerung wird in der Schlussabrechnung fakturiert. Es lohnt sich, die Steuererklärung rechtzeitig einzureichen oder frühzeitig eine Fristverlängerung zu beantragen. Sie ersparen sich die Mahngebühr.

Juristische Personen mit Sitz ausserhalb des Kantons Bern benötigen keine Fristverlängerung.

Links und Downloads

  • Fragen und Antworten zur Fristverlängerung

  • TaxInfo: Steuererklärung – Abgabefrist, Fristverlängerung, Gebühren.

  • Gebührenregelung bis 31.12.2020

  • Wegleitung

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