Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen.
Am einfachsten geht dies mit TaxMe-Online.
Betriebsunterbruch
Von Freitag, 23. Oktober, 16 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. November 2026, überführt die Steuerverwaltung ihre Softwareanwendungen in eine neue Technologie. In dieser Zeit sind alle unsere Dienstleistungen nicht verfügbar, einschliesslich telefonischer Erreichbarkeit via Infolinie, unserer Mitarbeitenden, Kundenschalter, die Dienste der Steuerverwaltung in BE-Login, TaxMe-Online sowie Anfragen via E-Mail und Kontaktformular.
Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, wird die letzte Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 automatisch vom 15. auf den 30. November 2026 verlängert.
Mehr dazu: www.taxme.ch/serviceinfo
Steuerperiode
Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.