Der Kanton Bern erhebt bei juristischen Personen Gewinn- und Kapitalsteuern. Jede Kapitalgesellschaft (AG, Kommandit-AG, GmbH), Genossenschaft, Stiftung, jeder Verein und alle übrigen juristischen Personen (Burgergemeinden, Korporationen usw.) müssen mindestens einmal jährlich eine Steuererklärung samt Einlageblättern ausfüllen und der Steuerbehörde innert sieben Monaten nach Geschäftsabschluss einreichen.
Am einfachsten geht dies mit TaxMe-Online.
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Steuerperiode
Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.