Die Steuerverwaltung unterstützt Unternehmen im Kanton Bern bei ihrer Spesenregelung. Sie stellt den Unternehmen ein Musterspesenreglement zur Verfügung, welches den Anforderungen der Schweizerischen Steuerkonferenz sowie der Wegleitung zum Lohnausweis entspricht.
Sofern Ihr Unternehmen auf die Ausrichtung von Pauschalspesen verzichtet und die Regelungen in Randziffer 52 der Wegleitung zum Lohnausweis einhält, können Sie für Ihr Unternehmen ein Spesenreglement basierend auf dem Musterspesenreglement erstellen (sog. Basisreglement). Reine Basisreglemente ohne pauschale Spesenentschädigungen werden von der Steuerverwaltung indes nicht genehmigt.
Die Steuerverwaltung bietet mittleren und grösseren Unternehmen mit mindestens zehn Empfängerinnen und Empfängern von Pauschalspesen die Möglichkeit, ein Spesenreglement (Basisreglement inkl. Zusatzreglemente für das leitende Personal und andere Empfängerinnen und Empfänger von Pauschalspesen) genehmigen zu lassen.
Unternehmen mit weniger als zehn Empfängerinnen und Empfängern von Pauschalspesen können die Pauschalentschädigungen im Rahmen des Veranlagungsverfahrens mit der zuständigen Region oder der Abteilung Juristische Personen mit einer sogenannten Spesenvereinbarung festlegen
Adressen / Regionen.
Für die Genehmigung von Spesenreglementen und den Abschluss von Spesenvereinbarungen beachten Sie die TaxInfo-Beiträge
Genehmigung Spesenreglement
Abschluss Spesenvereinbarung
Organisationen mit einem ideellen, öffentlichen oder gemeinnützigen Zweck verwenden das
Basisreglement für Non-Profit-Organisationen