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Quellensteuer abrechnen

BE-Login

Als Schuldner/-in der steuerbaren Leistung (SSL) können Sie sämtliche Steuerdaten Ihrer quellenbesteuerten Mitarbeitenden (qsP) in BE-Login elektronisch aufnehmen, mutieren sowie die Abrechnungen erfassen, online übermitteln und mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern elektronisch verkehren.

Die Daten müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der für Sie geltenden Abrechnungsperiode im System erfassen und übermitteln. 

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Haben Sie noch kein BE-Login? Dann müssen Sie sich zuerst registrieren.

Leitfaden BE-Login für SSL

Fristverlängerung aufgrund Betriebsunterbruch

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern überführt ihre Software in ein neues technisches System. Deshalb kommt es von Freitagabend, 23. Oktober 2026, ab 16 Uhr bis und mit Sonntag, 1. November 2026, zu einem geplanten Betriebsunterbruch.

Da Sie in diesem Zeitraum keine Quellensteuerabrechnungen einreichen können, gewähren wir Ihnen für die Abrechnung des Monats September 2026 sowie für die Abrechnung des 3. Quartals 2026 automatisch eine Fristverlängerung bis zum 10. November 2026. Ihr Anspruch auf Bezugsprovision bleibt dabei gewahrt.

Falls möglich, bitten wir Sie, Ihre Abrechnung bereits vor Beginn des Betriebsunterbruchs freizugeben.

Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM Quellensteuer)

Sie können die Daten auch über ELM Quellensteuer erfassen.

www.swissdec.ch

Elektronisch einreichen lohnt sich

Bei rechtzeitiger Datenfreigabe steht Ihnen eine Bezugsprovision von 2 % des abgelieferten Quellensteuerbetrages zu.

Papierformulare

Als SSL können Sie zur Abrechnung der Quellensteuer das zur Verfügung gestellte Papierformular verwenden. In diesem Fall beträgt die Bezugsprovision 1 % des abgelieferten Quellensteuerbetrages.

Links und Downloads

  • Merkblätter und Formulare

  • Quellensteuer berechnen

  • Nutzungsbestimmungen BE-Login Quellensteuer

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