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Quellensteuer abrechnen

BE-Login

Als Schuldner/-in der steuerbaren Leistung (SSL) können Sie sämtliche Steuerdaten Ihrer quellenbesteuerten Mitarbeitenden (qsP) in BE-Login elektronisch aufnehmen, mutieren sowie die Abrechnungen erfassen, online übermitteln und mit der Steuerverwaltung des Kantons Bern elektronisch verkehren.

Die Daten müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Ablauf der für Sie geltenden Abrechnungsperiode im System erfassen und übermitteln. 

BE-Login

Haben Sie noch kein BE-Login? Dann müssen Sie sich zuerst registrieren.

Leitfaden BE-Login für SSL

Einheitliche Lohnmeldeverfahren (ELM Quellensteuer)

Sie können die Daten auch über ELM Quellensteuer erfassen.

www.swissdec.ch

Elektronisch einreichen lohnt sich

Bei rechtzeitiger Datenfreigabe steht Ihnen eine Bezugsprovision von 2 % des abgelieferten Quellensteuerbetrages zu.

Papierformulare

Als SSL können Sie zur Abrechnung der Quellensteuer das zur Verfügung gestellte Papierformular verwenden. In diesem Fall beträgt die Bezugsprovision 1 % des abgelieferten Quellensteuerbetrages.

Links und Downloads

  • Merkblätter und Formulare

  • Quellensteuer berechnen

  • Nutzungsbestimmungen BE-Login Quellensteuer

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