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Gesetzesrevision 2021 der Quellensteuer

Seit 1. Januar 2021 sind die revidierten Bestimmungen der Quellenbesteuerung gültig. Ein Hauptziel dieser Gesetzesrevision ist die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen quellenbesteuerten und ordentlich besteuerten Personen.

Zudem wurden die Kantone verpflichtet, die Berechnung der Quellensteuern schweizweit zu vereinheitlichen. Die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) hat zusammen mit den Kantonen das Kreisschreiben Nr. 45 über die Quellenbesteuerung des Erwerbseinkommens von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern ausgearbeitet. Es legt die Regeln zur Berechnung der Quellensteuern für alle Kantone verbindlich fest.

Wir haben die wichtigsten Änderungen der Gesetzesrevision zusammengefasst
Infoblatt Gesetzesrevision der Quellensteuer

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