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Steuerabzüge

Zur Ermittlung des steuerbaren Einkommens können Sie von den erzielten Einkünften folgende Abzüge vornehmen:

  • Aufwendungen zur Erzielung eines Einkommens: Dazu zählen z.B. die Berufskosten oder die Unterhaltskosten für Grundstücke. Man nennt diese Kosten «Gewinnungskosten». Oft kann zwischen dem Abzug einer Pauschale oder dem Abzug der effektiv angefallenen Kosten gewählt werden.
  • Abzüge für bestimmte weitere Kosten: Das Steuergesetz sieht eine Reihe weiterer Kosten vor, die steuerlich in Abzug gebracht werden können. Dazu zählen z.B. die Schuldzinsen, Kosten für Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Alimentezahlungen sowie Pensionskasseneinkäufe und Einkäufe in die Säule 3a. Die meisten dieser «allgemeinen Abzüge» sind betraglich limitiert.
  • Sozialabzüge: Mit diesen Abzügen wird der besonderen persönlichen Situation Rechnung getragen. Der bekannteste Sozialabzug ist der Kinderabzug. Weitere Sozialabzüge sind der Verheiratetenabzug oder der Unterstützungsabzug.

Auch bei der Ermittlung des steuerbaren Vermögens können Sie Abzüge vornehmen. Steuerlich abziehbar sind die Schulden. Dazu gehören nicht nur Kredite und Darlehen, sondern auch die am 31. Dezember des Steuerjahres offenen Rechnungen. 

Links und Downloads

  • Wegleitung: Abzüge

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