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Steuerabzüge

In der Steuererklärung können Sie verschiedene Abzüge geltend machen. Diese werden bei der Steuerberechnung berücksichtigt, wenn Sie die Voraussetzungen dafür erfüllen.

Abzüge beim steuerbaren Einkommen

Ausgaben, im Zusammenhang mit dem Erzielen eines Einkommens stehen, bezeichnen wir als Gewinnungskosten. Diese lassen sich wie folgt unterteilen:

  • Berufskosten für Arbeitsweg, auswärtige Verpflegung usw. im Zusammenhang mit Erwerbseinkommen (Lohn). Meist können Sie zwischen dem Abzug einer Pauschale oder dem Abzug der effektiv angefallenen Kosten wählen.
  • Vermögensverwaltungskosten wie Spesen für Kontoführung, Gebühren für ein Tresorfach oder fürs Erstellen eines Steuerverzeichnisses im Zusammenhang mit Wertschriftenerträgen (Zinsen, Dividenden usw.)
  • Unterhalts-, Betriebs- und Verwaltungskosten im Zusammenhang mit Liegenschaftseinnahmen

Allgemeine Abzüge: Das Steuergesetz sieht eine Reihe weiterer Kosten vor, die Sie steuerlich abziehen können. Dazu zählen beispielsweise die Schuldzinsen, Versicherungsprämien, Krankheitskosten, Spenden, Alimentenzahlungen, Einkäufe in die Pensionskasse sowie in die Säule 3a. Die Höhe dieser Abzüge ist meistens begrenzt.
Leasingkosten sind nicht abziehbar.

Sozialabzüge: Diese Abzüge berücksichtigen Ihre persönliche Situation. Bekannte Sozialabzüge sind der Kinder-, der Verheirateten- oder der Unterstützungsabzug.

Abzüge beim steuerbaren Vermögen

Vom steuerbaren Vermögen können Sie die Schulden abziehen. Dazu gehören nicht nur Kredite und Darlehen, sondern auch die Rechnungen, die am 31. Dezember des Steuerjahres noch nicht bezahlt sind.

In Ihrer Veranlagungsverfügung wird ersichtlich sein, in welchem Umfang die Abzüge gewährt wurden.
 

Links und Downloads

  • Wegleitung: Abzüge

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