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Steuererklärung als juristische Person ausfüllen

Juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, Genossenschaften, Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen können die Steuererklärung mit TaxMe-Online ausfüllen und einreichen. Überträge aus Einlageblättern auf die Gesamtübersicht oder Berechnungen von Zwischen- und Endbeträgen nimmt TaxMe-Online für Sie automatisch vor.

Allfällige Beilagen wie Details zu Abschreibungen, Gemeindesteuerteilung usw. können Sie elektronisch übermitteln, ebenso die Bilanz, Erfolgsrechnung und den gesetzlich geforderten Anhang. Auch Vereine, Stiftungen und die übrigen juristischen Personen müssen eine Jahresrechnung einreichen.

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Zum Anmelden benötigen Sie folgende Zugangsdaten auf dem Brief zur Steuererklärung:

  • ZPV-Nr. (Beispielsweise 123'456'789)
  • Fall-Nr. (Beispielsweise 15)
  • ID-Code (Beispielsweise 1234567891)

Weitere Möglichkeit zum Ausfüllen

Nach wie vor kann die Steuererklärung auch in Papierform eingereicht werden. Das Hauptformular (vier Seiten) muss in jedem Fall ausgefüllt und eingereicht werden. Dazu kommen bis zu sieben Einlageblätter – je nach individueller Situation der juristischen Person.

Vertreter/-innen

Wenn Sie einen Vertreter oder eine Vertreterin mit Ihren Steuerangelegenheiten betrauen möchten, reichen Sie bitte eine rechtsgültig unterzeichnete Vertretungsvollmacht ein.

Steuerperiode

Bei allen juristischen Personen bestimmt das Geschäftsjahr die massgebende Steuerperiode.

Hinweis

Wer die Steuererklärung trotz Mahnung nicht einreicht, wird gebüsst und die Veranlagung erfolgt nach Ermessen der Steuerbehörde.

Wer in seiner Steuererklärung falsche Angaben macht oder wesentliche Tatsachen verschweigt, kann gebüsst bzw. verwaltungsstrafrechtlich verfolgt werden. In gravierenden Fällen ist auch ein ordentliches Strafverfahren möglich.

Links und Downloads

  • Aktuelle Wegleitungen

  • Vertretungsvollmacht für juristische Personen

  • Leitfaden zum Online-Ausfüllen der Steuererklärung für juristische Personen

  • «info – Aktuelles aus Ihrer Steuerverwaltung»

  • Verein anmelden (Abklärung Steuerpflicht)

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