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Steuererklärung bei Wegzug ins Ausland oder Todesfall

Wenn eine steuerpflichtige Person verstirbt oder ins Ausland zieht, hat dies eine sogenannt «unterjährige Steuerpflicht» zur Folge.

In diesen Fällen besteht die Steuerpflicht nur vom 1. Januar bis zum Zeitpunkt des Todes der Person oder des Wegzugs ins Ausland. Deshalb erhalten Sie ausnahmsweise eine Steuererklärung für das laufende Jahr.

Im Todesfall entsteht bei gemeinsamer Besteuerung (Ehe, eingetragene Partnerschaft) zudem bei der überlebenden Partnerin oder dem überlebenden Partner ab Zeitpunkt des Todes bis zum Jahresende ebenfalls eine unterjährige Steuerpflicht. Somit füllen Sie in diesen Fällen zwei Steuererklärungen für das Jahr aus.

Sie können die Steuererklärung mit TaxMe-Online oder auf Papier ausfüllen. Verwenden Sie die aktuelle Wegleitung.
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Links und Downloads

  • Steuererklärung ausfüllen für Privatpersonen

  • Info zu Steuererklärung für unterjährige Steuerpflicht

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