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Steueranlagen

Der Kanton, die Gemeinden und die Kirchgemeinden bestimmen je ihre eigene Steueranlage. Die kantonale Steueranlage (in einigen Kantonen auch «Steuerfuss» genannt) gilt dabei für den gesamten Kanton, die Gemeinde- und Kirchgemeindesteueranlage für das jeweilige Gemeindegebiet. 

Ab dem Steuerjahr 2021 dürfen der Kanton und die Gemeinden zudem für natürliche und juristische Personen eine unterschiedliche Steueranlage festlegen. Diese dürfen höchstens 20 Prozent voneinander abweichen.

Die effektiv zu bezahlenden Beträge für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ergeben sich, indem die einfache Steuer mit den jeweiligen Steueranlagen (Kanton, Gemeinde und Kirche) multipliziert wird.

Nutzen Sie unsere Online-Steuerrechner für die verschiedenen Steuerarten.

Steueranlagen Kanton Bern seit 1991

 
Jahr Natürliche Personen Juristische Personen
2024 3,025 2,620
2021 – 2023 3,025 
2,820 
2009 – 2020 3,06 3,06
2008 2,96 2,96
2002 – 2007 3,06 3,06
1992 – 2001 2,3 2,3
1991 2,2 2,2
Der Grosse Rat hat je eine separate Steueranlage für natürliche und für juristische Personen ab Steuerjahr 2021 beschlossen (Art. 2 Abs. 3a StG).

Links und Downloads

  • Steueranlagen der Gemeinden von 1983 bis 2024

  • Aktuelle Gemeindesteueranlagen und jeweilige Veränderungen gegenüber Vorjahr (Karte Kanton Bern)

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