Der Kanton, die Gemeinden und die Kirchgemeinden bestimmen je ihre eigene Steueranlage. Die kantonale Steueranlage (in einigen Kantonen auch «Steuerfuss» genannt) gilt dabei für den gesamten Kanton, die Gemeinde- und Kirchgemeindesteueranlage für das jeweilige Gemeindegebiet.
Ab dem Steuerjahr 2021 dürfen der Kanton und die Gemeinden zudem für natürliche und juristische Personen eine unterschiedliche Steueranlage festlegen. Diese dürfen höchstens 20 Prozent voneinander abweichen.
Die effektiv zu bezahlenden Beträge für die Kantons-, Gemeinde- und Kirchensteuern ergeben sich, indem die einfache Steuer mit den jeweiligen Steueranlagen (Kanton, Gemeinde und Kirche) multipliziert wird. Ein detailliertes Berechnungsbeispiel zeigt Ihnen Schritt für Schritt die konkrete Berechnung.
Steueranlagen Kanton Bern seit 1991
Jahr | Anlage |
---|---|
2021* | 3,025 Natürliche Personen 2,820 Juristische Personen |
2009 – 2020 | 3,06 |
2008 | 2,96 |
2002 – 2007 | 3,06 |
1992 – 2001 | 2,3 |
1991 | 2,2 |