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Elektronische Rechnung «eBill»

Möchten Sie Rechnungen der Steuerverwaltung und die Verfügungen und Einspracheentscheide als eBill (ehemals E-Rechnung) erhalten?

Schritt
1

Falls Sie noch nicht angemeldet sind: Regristieren Sie sich bei Ihrer Bank oder bei PostFinance für eBill.

Schritt
2

Loggen Sie sich ins E-Banking oder E-Finance-Portal ein und wählen Sie den Menüpunkt «eBill».

Schritt
3

Wählen Sie «Steuerverwaltung des Kantons Bern» in der Liste der Rechnungssteller aus.

Schritt
4

Lesen Sie die Informationen sorgfältig durch und geben Sie Ihre ZPV-Nummer (ohne Trennzeichen) und Ihr Geburtsdatum ein, sofern dieses nicht automatisch erscheint.

Schritt
5

Um sich zu registrieren, klicken Sie auf den Button «Anmelden». Damit bestätigen Sie zudem, dass Sie mit den aufgeführten Informationen einverstanden sind. Die Nutzungsbedingungen erhalten Sie per Post. Sie können sich jederzeit wieder via E-Banking/E-Finance-Portal, per E-Mail oder telefonisch abmelden.

Nach der Registrierung erhalten Sie folgende Rechnungen via eBill:
  • drei Ratenrechnungen der Kantons- und Gemeindesteuern
  • provisorische Abrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer
  • Schlussabrechnung der Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer (frühestens 30 Tage nach der Anmeldung)
  • Veranlagungsverfügungen und Einspracheentscheide zu den Kantons- und Gemeindesteuern sowie der direkten Bundessteuer (frühestens 30 Tage nach der Anmeldung)
  • Schlussabrechnung, Verfügungen und Einspracheentscheide der Liegenschaftssteuern (frühestens 30 Tage nach der Anmeldung)
  • Schlussabrechnung, Verfügungen und Einspracheentscheide einer Sonderveranlagung (frühestens 30 Tage nach der Anmeldung)

Hinweis

Bitte beachten Sie: Falls ein Vertretungsverhältnis besteht, müssen Sie selbst für die Weiterleitung an den Vertreter besorgt sein, da die entsprechenden Dokumente nicht zusätzlich dem Vertreter zugestellt werden.

Vorteile von eBill

  • Die eBill ist sicher. Mit eBill empfangen und prüfen Sie die Rechnung direkt im E-Banking oder E-Finance-Portal und können so einfach und sicher bezahlen.
  • Sie erfahren per E-Mail, wenn wir eine neue Rechnung oder eine Verfügung via eBill verschickt haben. Sie verpassen so keine Fristen, denn eine allfällige Einsprache gegen unsere Verfügungen müssen Sie innert der gesetzlichen Frist von 30 Tagen vornehmen.
  • Mit drei Mausklicks ist die Rechnung bezahlt. Kein Abtippen oder Einscannen von QR-Rechnungen (Einzahlungsscheinen) – und somit auch kein Vertippen.
  • Die Rechnungen können Sie auf dem PC archivieren oder ausdrucken und ablegen.
  • Mit dem Verzicht auf die Papierrechnung leisten Sie einen Beitrag zum Umweltschutz.

Links und Downloads

  • Website des Anbieters «eBill»

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