Jugendliche erhalten ihre erste Steuererklärung automatisch für das Steuerjahr, in welchem sie 18 Jahre alt werden.
Volljährige Jugendliche
Mit Eintritt in die Volljährigkeit (18 Jahre) werden Jugendliche vollumfänglich selber steuerpflichtig, unabhängig davon, ob sie bereits eine Erwerbstätigkeit (bspw. Lehre) ausüben oder nicht. Sie versteuern ab diesem Zeitpunkt sämtliche erzielten Einkünfte und das eigene Vermögen selber.
Minderjährige Jugendliche
Jugendliche, die am Ende des Steuerjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen keine eigene Steuererklärung ausfüllen.
Das Erwerbseinkommen von minderjährigen Jugendlichen ist nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren. Die Eltern deklarieren jedoch das Vermögen (z. B. Bankkonto) von minderjährigen Jugendlichen sowie sonstiges Einkommen (z. B. Bankzinsen) in ihrer Steuererklärung.
Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, muss dieser das sonstige Einkommen und Vermögen der minderjährigen Person deklarieren.
Bei getrennt lebenden Eltern mit gemeinsamer, abwechselnder Obhut und bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamer Obhut ist das sonstige Einkommen und Vermögen der minderjährigen Person von den Eltern je hälftig zu deklarieren.
Ausnahme: Minderjährige Vollwaisen und bevormundete Jugendliche deklarieren ihr gesamtes Einkommen und Vermögen in der eigenen Steuererklärung.
Minderjährige Jugendliche mit einer Erwerbstätigkeit können freiwillig eine Steuererklärung ausfüllen, dafür müssen sie beantragen, dass ihnen eine Steuererklärung zugestellt wird.
Hinweis
Auf www.steuern-easy.ch können sich junge Steuerpflichtige mit dem Thema Steuern auseinandersetzen und auf spielerische Art eine erste Steuererklärung ausfüllen.