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Besteuerung von Jugendlichen

Jugendliche erhalten ihre erste Steuererklärung automatisch für das Steuerjahr, in welchem sie 18 Jahre alt werden.

Volljährige Jugendliche

Mit Eintritt in die Volljährigkeit (18 Jahre) werden Jugendliche vollumfänglich selber steuerpflichtig, unabhängig davon, ob bereits eine Erwerbstätigkeit (bspw. Lehre) ausgeübt wird oder nicht. Sie versteuern ab diesem Zeitpunkt sämtliche erzielten Einkünfte und das eigene Vermögen selber.

Minderjährige Jugendliche  

Jugendliche, die am Ende des Steuerjahres noch nicht 18 Jahre alt sind, müssen keine eigene Steuererklärung ausfüllen.

Das Erwerbseinkommen von minderjährigen Jugendlichen ist nicht in der Steuererklärung der Eltern zu deklarieren. Die Eltern müssen jedoch das Vermögen (z. B. Bankkonto) von minderjährigen Jugendlichen sowie sonstiges Einkommen (z. B. Bankzinsen) in ihrer Steuererklärung deklarieren.

Hat nur ein Elternteil die elterliche Sorge, muss dieser das sonstige Einkommen und Vermögen der minderjährigen Person deklarieren. Bei getrenntlebenden Eltern mit gemeinsamer, abwechselnder Obhut und bei Konkubinatspaaren mit gemeinsamer Obhut ist das sonstige Einkommen und Vermögen der minderjährigen Person von den Eltern je hälftig zu deklarieren.

Ausnahme: Minderjährige Vollwaisen und bevormundete Jugendliche deklarieren ihr gesamtes Einkommen und Vermögen in der eigenen Steuererklärung.

Minderjährige Jugendliche mit einer Erwerbstätigkeit können freiwillig eine Steuererklärung ausfüllen, dafür müssen sie beantragen, dass ihnen eine Steuererklärung zugestellt wird.

Hinweis

Auf www.steuern-easy.ch können sich junge Steuerpflichtige mit dem Thema Steuern auseinandersetzen und auf spielerische Art eine erste Steuererklärung ausfüllen.

Links und Downloads

  • Wegleitung Minderjährige Kinder

  • Merkblatt 12: Besteuerung von Familien

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