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Vermögenssteuer

Wer Wohneigentum hält, muss den amtlichen Wert des Wohneigentums als Vermögenssteuerwert deklarieren.

Amtlicher Wert

Der Vermögenssteuer unterliegt der amtliche Wert der Liegenschaft. Haben mehrere Personen Mit- oder Gesamteigentum an einer Liegenschaft, versteuert jede beteiligte Person ihren anteiligen amtlichen Wert als Vermögen. Massgeblich ist die Eigentumsquote nach Grundbuch. Mehr Informationen siehe Amtlicher Wert

Zahlenbeispiele

Beispiel 1

Wenn A und B gemeinsam ein Haus für CHF 500'000 kaufen und je CHF 100'000 Eigenmittel mitbringen, beträgt die Schuld insgesamt CHF 300'000 (Wert des Hauses von CHF 500'000 minus Eigenmittel von je CHF 100'000). Die Schuld von A und B ist dabei gleich hoch, nämlich je CHF 150'000 (anteiliger Wert des Hauses von CHF 250'000 minus Eigenmittel von CHF 100'000).

Beispiel 2

Wenn A nur Eigenmittel von CHF 50'000 mitbringt und B Eigenmittel von CHF 150'000, dann beträgt die Schuld insgesamt ebenfalls CHF 300'000 (Wert des Hauses von CHF 500'000 minus Eigenmittel von CHF 50'000 und CHF 150'000). Die Schuld von A und B ist aber unterschiedlich hoch. Die Schuld von A beträgt in diesem Fall CHF 200'000 (anteiliger Wert des Hauses von CHF 250'000 minus Eigenmittel von CHF 50'000) und die Schuld von B beträgt CHF 100'000 (anteiliger Wert des Hauses von CHF 250'000 minus Eigenmittel von CHF 150'000).

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