Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt.
Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer und gegebenenfalls der Schwellentelle.
Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in jederzeit eingesehen werden. Haben Sie nach der Akteneinsicht auf der Gemeinde und nach der Lektüre der Erläuterungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften weitere Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, dann rufen Sie uns an:
- +41 31 633 66 44
Montag, Mittwoch und Freitag 8 – 13 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12 – 16.30 Uhr
Links und Downloads
Allgemeine Neubewertung 2020
Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften
Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN20
Mietwertfaktoren ab Steuerjahr 2020
Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN99
Verzeichnis der Gültschätzungskommissionen des Kantons Bern
Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten
Steuergesetz StG