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Amtlicher Wert

Der amtliche Wert bildet den Vermögenssteuerwert eines Grundstücks. Er wird durch die kantonale Steuerverwaltung festgesetzt.

Oftmals findet dazu ein Augenschein vor Ort durch eine kantonale Schätzerin oder einen kantonalen Schätzer statt. Den besonderen Verhältnissen jedes einzelnen Grundstücks wird Rechnung getragen. Die Gemeinde verwendet den amtlichen Wert ausserdem zur Berechnung der Liegenschaftssteuer und gegebenenfalls der Schwellentelle.

Änderungen an Grundstücken werden laufend nachgetragen bzw. nachbewertet. Die Bewertungsunterlagen befinden sich auf der Verwaltung der Standortgemeinde und können dort von Eigentümer/-in bzw. Nutzniesser/-in jederzeit eingesehen werden. Haben Sie nach der Akteneinsicht auf der Gemeinde und nach der Lektüre der Erläuterungen zur steuerlichen Bewertung von Grundstücken und Liegenschaften weitere Fragen zur Bewertung Ihres Grundstückes, dann rufen Sie uns an:

  • +41 31 633 66 44
    Montag, Mittwoch und Freitag 8 – 13 Uhr
    Dienstag, Donnerstag 12 – 16.30 Uhr

Links und Downloads

  • Allgemeine Neubewertung 2020

  • Erläuterungen zum steuerlichen Bewertungssystem von Grundstücken und Liegenschaften

  • Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN20

  • Mietwertfaktoren ab Steuerjahr 2020

  • Normen zur nichtlandwirtschaftlichen Bewertung AN99

  • Verzeichnis der Gültschätzungskommissionen des Kantons Bern

  • Schweizerische Vereinigung kantonaler Grundstückbewertungsexperten

  • Steuergesetz StG

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