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Todesfall

Bei verstorbenen Personen ist die Steuererklärung für die Zeit bis zum Todestag durch die Erben auszufüllen (sogenannte unterjährige Steuerpflicht). Beim Tod einer verheirateten Person werden die Eheleute bis zum Todestag gemeinsam veranlagt. 

Ein Todesfall ist für die hinterbliebenen Familienangehörigen und Bekannte der verstorbenen Person ein einschneidendes Ereignis. Diesem Umstand versucht die Steuerverwaltung Rechnung zu tragen, indem die Zustellung von Unterlagen jeweils erst nach einer Pietätsfrist von 30 Tagen erfolgt.

Der Todesfall löst bei der Steuerverwaltung in jedem Fall Handlungsbedarf aus. Er beendet nämlich die Steuerpflicht der verstorbenen Person. Deshalb besteht die Steuerpflicht nur während eines Teils des Jahres. Das bis zum Todestag erzielte Einkommen ist zu versteuern. Das Vermögen der verstorbenen Person wird anteilmässig bis zum Todestag besteuert.

Die Erbinnen und Erben haben eine Steuererklärung mit dem Einkommen der verstorbenen Person ab Beginn der Steuerperiode bis zum Todestag sowie mit dem Vermögen am Todestag einzureichen. Für die verstorbene Person erhalten die Erbinnen und Erben eine separate Steuerabrechnung.

Eine Übersicht über die steuerlichen Auswirkungen enthält das
Merkblatt 2: Todesfall

Für die Zeit nach dem Todestag wird der überlebende Ehepartner bzw. die Ehepartnerin separat veranlagt.

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Links und Downloads

  • Info für unterjährige Steuerpflicht

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