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Geplanter Betriebsunterbruch

Von Freitag, 23. Oktober, 16 Uhr, bis Sonntag, 1. November 2026, überführt die Steuerverwaltung ihre Softwareanwendungen in eine neue Technologie. Während dieser Zeit sind unsere Dienstleistungen nicht verfügbar – das gilt auch für die telefonische Erreichbarkeit via Infolinie, Kundenschalter, die Dienste der Steuerverwaltung in BE-Login, TaxMe-Online sowie E-Mail- und Kontaktformular-Anfragen. Der ordentliche Betrieb wird am Montag, 2. November 2026, wieder aufgenommen.

Betriebsunterbruch aufgrund Systemumstellung

Die Steuerverwaltung des Kantons Bern überführt sämtliche Softwareanwendungen in eine neue Technologieumgebung. Von Freitagabend, 23. Oktober 2026, 16 Uhr, bis und mit Sonntag, 1. November 2026, findet die abschliessende Umstellung statt. Während dieser Zeit kann die Informatik nicht für das Tagesgeschäft genutzt werden, und unsere Mitarbeitenden haben keinen Zugriff auf Kundendaten. Es kommt deshalb zu einem Betriebsunterbruch.

Flyer zum geplanten Betriebsunterbruch

Was bedeutet das für Sie?

Unsere Infolinie unter Tel. 031 633 60 01, unsere Mitarbeitenden und unsere Dienstleistungen sind während des Betriebsunterbruchs nicht verfügbar. Betroffen sind auch alle Dienste der Steuerverwaltung in BE-Login sowie das Ausfüllen der Steuererklärung via TaxMe-Online. Die Kundenschalter an den Standorten in Bern, Biel, Burgdorf und Thun sind in dieser Zeit ebenfalls geschlossen. Während des Betriebsunterbruchs können wir keine Briefe, E-Mails und Anfragen via Kontaktformular beantworten.

Ab Montag, 2. November 2026, sind wir wieder für Sie da.

Verlängerung Einreichefrist bis 30. November 2026

Damit Ihnen kein Nachteil entsteht, wird die letzte Einreichfrist für die Steuererklärung 2025 automatisch vom 15. auf den 30. November 2026 verlängert. Dies gilt für natürliche Personen sowie für juristische Personen wie Vereine und Unternehmen.

Hinweis zur dritten Steuerrate

Die Rechnungen für die dritte Steuerrate werden noch vor der Systemumstellung erstellt, treffen jedoch erst Mitte November 2026 bei Ihnen ein. Zahlungen, die zwischen der Erstellung und dem Versand der Rechnungen eingehen, sind nicht auf den Rechnungen aufgeführt. Der Kontoauszug zur Ratenrechnung zeigt, bis zu welchem Datum Zahlungen berücksichtigt wurden. Später geleistete Zahlungen können vom Rechnungsbetrag abgezogen werden. Alle Zahlungen werden fristgerecht verbucht; den steuerpflichtigen Personen entstehen keine Zinsnachteile.

Häufige Fragen (FAQ)

Fragen zum Betriebsunterbruch

Fragen zur Steuererklärung und Fristen

Fragen zu Rechnungen und Zahlungen

Fragen zur Quellensteuer

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