Fast alle Kantone erheben eine Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Die Ausgestaltung der Erbschafts- und Schenkungssteuer in den Kantonen ist aus der Dokumentation Erbschafts- und Schenkungssteuern (ESTV/SSK) ersichtlich. Wie im Kanton Bern sind in den meisten Kantonen die Eheleute und Nachkommen steuerfrei (vergleiche Ziffer 6.3 der Dokumentation).
Die Steuerbelastung 2023 für nicht-verwandte Personen bei einer Erbschaft von einer halben Million Franken im interkantonalen Vergleich ist aus der Tabelle ersichtlich:

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