Logo Kanton Bern / Canton de BerneSteuern

Fristverlängerung online

Privatpersonen (natürliche Personen), Landwirtinnen und Landwirte, selbstständig Erwerbstätige

Schritt
1

Damit Sie die Frist verlängern können, loggen Sie sich ein bei BE-Login
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.

BE-Login mit AGOV 

Der Kanton Bern verwendet für den Zugang zu seinen E-Services ausschliesslich AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, www.be.ch/agov

Für den Wechsel auf AGOV werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess begleitet. Bei Unklarheiten hilft Ihnen unser Leitfaden.

Der Wechsel auf AGOV ist zwingend nötig, um BE-Login weiter zu nutzen. An der Nutzung Ihrer E-Services und an Ihren bisher hinterlegten Daten ändert sich nichts.

Wenn Sie noch nicht bei BE-Login registriert sind, benötigen Sie die Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung:

  • ZPV-Nummer
  • Fall-Nummer
  • ID-Code

Sobald Sie Ihre Zugangsdaten eingegeben haben, werden Sie automatisch zur Registrierung weitergeleitet. Geben Sie einmalig Ihre AHV-Nummer (Sie finden diese beispielsweise auf Ihrer Versicherungskarte) und eine E-Mail-Adresse an.

Schritt
2

Sobald Sie eingeloggt sind, klicken Sie auf > Steuererklärung > Fristverlängerung erfassen.

Wählen Sie die gewünschte Frist aus.

Bestätigen Sie den Antrag mit einem Klick auf den entsprechenden Button.  

Schritt
3

Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post oder per E-Mail.

Links und Downloads

  • Frist verlängern für Steuererklärung Juristische Personen, Grundstückgewinnsteuer, Personengesellschaften, Erbschaften, Miteigentümergemeinschaften

Seite teilen