Privatpersonen (natürliche Personen), Landwirtinnen und Landwirte, selbstständig Erwerbstätige
Schritt1
Zum BE-Login
Bitte verwenden Sie immer die aktuellsten Browserversionen.
- Wenn Sie bereits bei BE-Login registriert sind, melden Sie sich wie gewohnt mit Ihrer E-Mail-Adresse, dem Passwort und dem Sicherheitsmerkmal (Zwei-Faktor-Authentifizierung via BE-Login App, SMS-Code oder Codekarte) an.
- Wenn Sie noch nicht bei BE-Login registriert sind, benötigen Sie die Angaben auf Ihrem Brief zur Steuererklärung:
- ZPV-Nummer
- Fall-Nummer
- ID-Code
Für die Anmeldung im BE-Login können Sie wählen, ob Sie AGOV, das Behörden-Login der Schweiz, verwenden wollen. Egal ob Sie bereits in BE-Login registriert sind oder nicht: Ab dem 1. Juli 2025 ist der Wechsel auf AGOV zwingend nötig, um BE-Login weiter nutzen zu können. Informationen unter www.be.ch/agov. Sind Sie unsicher? Dann nutzen Sie unseren Leitfaden, der Sie durch verschiedene Situationen im Zusammenhang mit AGOV und den Steuern führt.
Schritt2
Sobald Sie eingeloggt sind, klicken Sie auf > Steuererklärung > Fristverlängerung erfassen.
Wählen Sie die gewünschte Frist aus.
Bestätigen Sie den Antrag mit einem Klick auf den entsprechenden Button.
Schritt3
Speichern Sie die Bestätigung bei sich ab und bewahren Sie den Beleg auf. Sie erhalten keine Bestätigung per Post oder per E-Mail.