Betriebsunterbruch: Alle Dienstleistungen wieder verfügbar
Die technische Umstellung bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern ist erfolgreich abgeschlossen. Unsere digitalen Dienstleistungen stehen Ihnen wieder zur Verfügung.
Damit Ihnen durch den Betriebsunterbruch kein Nachteil entsteht, wurde die letzte Einreichefrist für die Steuererklärung 2025 automatisch vom 15. auf den 30. November 2026 verlängert. Dies gilt für natürliche und juristische Personen wie Vereine und Unternehmen.
Mehr dazu: www.taxme.ch/serviceinfo
- Privatpersonen, selbstständig Erwerbstätige, Landwirt/-infür Steuererklärung Einkommens- und Vermögenssteuern
- Juristische Personen (AG, GmbH, Vereine)für Steuererklärung Gewinn- und Kapitalsteuern
- Grundstückgewinnsteuerfür Steuererklärung bei Verkauf Liegenschaft
- Personengesellschaft, Erben-, Miteigentümergemeinschaftfür Steuererklärung virtuelle Steuersubjekte
- ZahlungsfristenInformationen zu Terminen und Fälligkeiten sowie finanziellen Notlagen
- Leichte Sprache
Frist-verlängerung für Steuer-Erklärung